Was bedeutet die Energieeffizienzklasse für Immobilien?
Sie fragen sich, welche Rolle Energieeffizienzklassen bei Immobilien spielen? In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zu dem Thema und zeigen, wo die größten Einsparpotenziale liegen.
Rund 73 Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und Kühlung von allen Gebäuden in Deutschland ausgegeben. Das entspricht etwa 35 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs, berichtet die Deutsche Energie Agentur (DENA).
Hier liegt ein großes Einsparpotenzial, denn rund 63 Prozent der Wohngebäude wurden vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet. Altbauten verbrauchen bis zu fünfmal mehr Energie als nach 2001 errichtete Gebäude, die einen durchschnittlichen Energieverbrauch von ca. 85 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) haben. Das entspricht der Energieeffizienzklasse C.
Bis zum Jahr 2050 soll der Primärenergiebedarf um 80 Prozent gesenkt und damit ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand geschaffen werden. Dieses Ziel ist nur durch umfassende Sanierungen zu erreichen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an beheizte und gekühlte Gebäude und damit die Energieeffizienzklassen. Das GEG löste im November 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
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Neuerungen GEG seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gelten einige Neuerungen wie die Änderung des Referenzgebäude-Standards für Neubauten und Anpassungen bei Wärmepumpen.
Das Gebäudeenergiegesetz stellt einen zentralen Baustein der Wärmewende dar und soll den möglichst sparsamen Umgang mit Energie fördern. Es vereinheitlicht und ändert mehrere Gesetze und setzt zwei EU-Richtlinien um.
Zwang zu Dämmung und Heizungstausch
Das GEG stellt strenge Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik, die Wärmedämmung und den Wärmeschutz. Darüber hinaus werden den Hauseigentümern umfangreiche Pflichten zur Nachrüstung und zum Austausch von Heiztechnik und Dämmung auferlegt. So müssen z.B. Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, d.h. bis Ende 1990 eingebaut wurden, bis auf folgende Ausnahmen ausgetauscht werden:
Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Niedertemperaturheizungen und Brennwertkessel sowie Kleinfeuerungsanlagen mit einer Heizleistung von weniger als 4 Kilowatt und Großfeuerungsanlagen mit einer Heizleistung von mehr als 400 Kilowatt. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von der Regelung ausgenommen, wenn sie das Haus mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Das Alter der Heizung lässt sich aus alten Rechnungen und dem Typenschild der Anlage ablesen.
Muss sie jedoch ersetzt werden, darf ab 2026 nur noch eine Ölheizung eingebaut werden, wenn diese als Hybridsystem auch erneuerbare Energien nutzt. Nur wenn ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist, darf weiterhin eine reine Ölheizung eingebaut werden.
Wenn die Immobilie vererbt oder verkauft wird und nicht den aktuellen Standards entspricht, muss sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren umfassend gedämmt und die Heizung erneuert werden.
Die Sanierung eines Altbaus lohnt sich in der Regel: Sie sparen bis zu zwei Euro Energiekosten pro Quadratmeter Nutzfläche und können Ihr Gebäude in eine höhere Klasse einstufen lassen. Auch viele Förderprogramme, z.B. der KfW, schreiben das Erreichen eines Mindeststandards vor.
Eine wichtige Rolle spielt dabei der Energieausweis, in dem der Primärenergiebedarf und der Primärenergieverbrauch angegeben werden müssen.
Zusammenfassung: Energieeffizienzklasse für Immobilien
Vergleichbar mit Elektrogeräten existieren auch für Immobilien Energieeffizienzklassen. Diese reichen von A+ (grün) bis H (rot). Die verschiedenen Angaben hängen vom jährlichen Verbrauch und den Energiekosten pro Quadratmeter ab. Der Energieausweis stellt ein wichtiges Dokument beim Verkauf einer Immobilie dar.
Der KfW-Effizienzhaus-Standard wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) festgelegt und reicht von „100 Erneuerbare-Energien-Klasse“ bis „40 mit Nachhaltigkeits-Klasse“. Anders als bei den Energieeffizienzklassen ist bei der KfW eine hohe Zahl besser als eine niedrige.
Wichtigste Neuerung im GEG
Neubauten spielen im GEG eine wichtige Rolle. So begrenzt das Gesetz den Energiebedarf von Neubauten für Heizung und Warmwasserbereitung drastisch.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Neubauten besonders energieeffizient sein und nur noch 55 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes benötigen statt 75 Prozent bis Ende 2022. Ein Teil der Energie muss aus erneuerbaren Quellen stammen und zum Heizen oder Kühlen verwendet werden. Beispielsweise können 15 % des Energiebedarfs durch eine Photovoltaikanlage gedeckt werden.
Für 2023 ist eine weitere Novelle angekündigt, berichtet die Stiftung Warentest: „Dann sollen bereits beschlossene Maßnahmen wie die 65-Prozent-Verpflichtung für erneuerbare Energien und die Solarpflicht umgesetzt werden.“ Das Bundesbauministerium hat demnach angekündigt, dass Neubauten ab 2025 nur noch einen Primärenergiebedarf von 40 Prozent des Referenzgebäudes haben dürfen.
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Energieeffizienzklassen für Häuser:
Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude und gibt Auskunft über die Energieeffizienz. Das GEG schreibt seine Erstellung in vielen Fällen vor. Die neun Stufen reichen von A+ bis H. Es gibt ihn in zwei Varianten:
Der Verbrauchsausweis ist kostengünstiger, da nur die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen sowie der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung von drei aufeinander folgenden Jahren berücksichtigt werden. Der teurere und aussagekräftigere ist der Bedarfsausweis. Hier werden neben den technischen Gebäude- und Heizungsdaten auch das Baujahr und die Lage des Gebäudes, die Fassade, die Fenster, die Dämmung und die Wohnungsanzahl berücksichtigt. Außerdem werden Klimadaten, Raumtemperatur und Bewohnerverhalten beachtet.
Für die meisten Gebäude sind beide Ausweisarten zulässig. Lediglich „für eine Immobilie mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977, die nicht den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung entspricht, müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen“, berichtet die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.
Sie dürfen den Energieausweis nicht selbst ausstellen, sondern müssen qualifizierte Fachleute wie Heizungsinstallateure, Ingenieure oder Architekten damit beauftragen. Ausweise, die vor 2012 ausgestellt wurden, sind ungültig, da ihre Gültigkeit auf 10 Jahre begrenzt ist.
Seit 2014 ausgestellte Ausweise enthalten eine Registriernummer und die aktuellen Effizienzklassen A+ bis H. Bei älteren Ausweisen fehlt die Klasseneinteilung.
Die Klassen A und A+ finden Sie meist nur bei sehr energieeffizienten Neubauten. Selbst neuere Gebäude oder aufwendig sanierte Bestandsgebäude erreichen oft nur Stufe C. Mehrparteienhäuser liegen meist in der Klasse E.
Energieeffizienzklasse
kWh/m2 (Jährlich)
Haustyp
A+
0-30
Neubauten mit höchstem Energiestandard z.B. Passivhaus
Niedrigenergiehäuser, 55 -Vorschrift für Neubauten seit 2023
C
75-100
bis Ende 2022 Mindestanforderung Neubau
D
100-130
gut sanierte ältere Einfamilienhäuser
E
130-160
Besser sanierte Altbauten, die nach dem energetischen Standard der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982 gebaut wurden.
F
160-200
Häuser, die nach dem energetischen Standard der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982 gebaut und noch nicht energetisch saniert wurden.
G
200-250
Häuser, die nach dem energetischen Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden.
H
über 250
Unsanierte und schlecht gedämmte Gebäude, die häufig unter Denkmalschutz stehen.
FAQ: Fragen zu Haus-Effizienzklassen
Wie wird die Energieeffizienzklasse eines Hauses berechnet?
Beispiel für die Berechnung der Energieeffizienzklasse: Bei einer Wohnfläche von 200 m² und einem Haus der Energieeffizienzklasse D ergibt sich: 200 m² x 1,2 x 115 kWh/(m"a) = 27.600 kWh pro Jahr.
Welche Energieeffizienzklasse ist die beste bei einem Haus?
Energieeffizienzklassen für Wohngebäude: Die beste Energieklasse für ein Haus ist A+, diese Kategorie erreichen aber nur besonders effiziente Energiesparhäuser wie z.B. KfW-Effizienzhäuser und Passivhäuser. Auch in der Klasse A finden sich nur besonders energieeffiziente Gebäude wie das sogenannte 3-Liter-Haus.
Wie kann man die Energieeffizienzklasse eines Hauses verbessern?
Durch 7 Maßnahmen:
Dachdämmung / Dämmung der obersten Geschossdecke
Fassadendämmung
Erneuerung von Fenstern und Türen
Austausch alter Heizkessel / Heizungen
Dämmung der Kellerdecke
Einbau einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung
Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung
Was ist, wenn der Energieausweis schlecht ist?
Ein Haus mit einer schlechten Energieklasse kann meist zu einem günstigen Preis erworben werden, ist dann aber mit hohen Sanierungskosten verbunden. Lassen Sie sich daher von einem Fachmann vor dem Kauf beraten.
Wann ist ein Haus energieeffizient?
Energieeffizientes Bauen bedeutet also nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, dass ein neues Wohngebäude für Heizung und Trinkwassererwärmung etwa 50 bis 60 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr (m²a) benötigt - das entspricht dem Energieäquivalent von 5 bis 6 Litern Heizöl.
Kann man ein Haus ohne Energieausweis verkaufen?
Seit 2014 ist der Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie Pflicht. Wer keinen aktuellen Energieausweis vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann auf einen Energieausweis verzichtet werden.
Welche KfW-Förderung fällt 2022 weg?
Ab dem 24. Januar 2022 können keine Anträge mehr für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau gestellt werden. Das Programm musste von der KfW früher als geplant eingestellt werden, da die Mittel ausgeschöpft waren. Eine Förderung ist seitdem nicht mehr möglich.
Holen Sie sich gerne bei Fragen zu diesem Thema Informationen bei unseren spezialisierten Partnern ein.
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