Stromkosten für die Wärmepumpe senken: So holen sich Eigentümer Geld zurück
30.01.2026: Wer eine Wärmepumpe betreibt, kann sich einen Teil der Stromkosten zurückholen. Grundlage dafür ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). In § 22 ist geregelt, dass bestimmte staatliche Umlagen für Wärmepumpenstrom nicht dauerhaft vom Anlagenbetreiber getragen werden müssen. Konkret geht es um die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage, die üblicherweise im Strompreis enthalten sind. Für viele Haushalte bedeutet das eine spürbare, wenn auch nicht riesige finanzielle Entlastung pro Jahr.
Damit dieses Geld nicht verloren geht, müssen Eigentümer selbst aktiv werden. Für das Abrechnungsjahr 2025 ist der Stichtag besonders wichtig: Spätestens am 28. Februar 2026 muss der Antrag gestellt sein. Ohne Antrag gibt es keine Erstattung – selbst dann nicht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt wären.
Antragstellung: Diese Termine entscheiden über die volle Erstattung
Rechtlich ist der Netzbetreiber für die Abwicklung zuständig. Da Haushalte aber in der Praxis meist nur einen Vertrag mit ihrem Stromlieferanten haben, läuft die Meldung über diesen Umweg. Der Energieversorger leitet den Anspruch weiter. Genau deshalb ist es ratsam, einige Tage Vorlauf einzuplanen, damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen.
Wer die Frist Ende Februar knapp verpasst, verliert nicht sofort alles. Der Gesetzgeber (§ 53 Abs. 2 EnFG) sieht in diesem Fall jedoch eine Kürzung der Rückzahlung um 20 Prozent vor. Nach Ablauf des 31. März 2026 (§ 53 Abs. 1 EnFG) ist endgültig Schluss – danach besteht kein Anspruch mehr. Frühzeitig handeln spart also bares Geld.
Messung ist Pflicht: Ohne separaten Zähler kein Geld zurück
Voraussetzung für die Entlastung ist eine eindeutige Verbrauchserfassung. Der Strombedarf der Wärmepumpe muss über einen eigenen Zählpunkt gemessen werden. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie viele Kilowattstunden tatsächlich für den Betrieb der Heiztechnik angefallen sind.
Viele Stromanbieter bieten für diese Meldung spezielle Formulare an. Oft genügt es, den Zählerstand, die Zählpunktbezeichnung und die Anlagendaten einzutragen. Der organisatorische Aufwand ist damit überschaubar, der finanzielle Nutzen dagegen dauerhaft relevant.
Rechenbeispiele zeigen das Einsparpotenzial
Wie viel Geld zurückfließt, hängt direkt vom Jahresverbrauch der Anlage ab. Maßstab ist jeweils die kombinierte Höhe von KWKG- und Offshore-Umlage pro Kilowattstunde.
2023 lag dieser Wert bei rund 0,95 Cent pro kWh. Bei einem Verbrauch von 6.000 kWh ergab sich somit eine mögliche Erstattung von etwa 57 Euro. 2024 waren es rund 0,93 Cent pro kWh – also rund 56 Euro bei gleichem Verbrauch. Für 2025 steigt der Betrag auf etwa 1,093 Cent pro kWh, was rund 65 Euro entspricht. 2026 erhöht sich die Summe auf rund 1,387 Cent pro kWh, wodurch sich die Rückzahlung auf etwa 83 Euro belaufen kann.
Zu beachten ist, dass die endgültige rechtliche Absicherung dieser Regelung noch von einer beihilferechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission abhängt. Eine Entscheidung dazu wird 2026 erwartet. Trotzdem sollten Eigentümer unbedingt fristgerecht melden, um ihre Ansprüche zu sichern.
Warum sich die Wärmepumpe doppelt lohnt
Die Rückerstattung ist nur ein Baustein der finanziellen Vorteile. Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, da sie Umweltenergie nutzen und daraus ein Mehrfaches an Heizwärme erzeugen. Das reduziert Emissionen und macht unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage nutzt, kann Betriebskosten weiter senken.
Auch politisch bleibt die Lage stabil: Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bislang nicht wie angekündigt bis Ende Januar 2026 überarbeitet. Dadurch bleiben die aktuellen Förderbedingungen von bis zu 70 % der Investitionskosten zunächst bestehen. Die derzeitigen Fördersätze für Wärmepumpen gelten also weiter, was Planungssicherheit schafft.
Gerade jetzt ist es sinnvoll, Angebote zu vergleichen. Ein kostenloser Angebotsvergleich mit Fachbetrieben aus der eigenen Region zeigt Preisunterschiede, Leistungsdetails und Förderoptionen transparent auf. Zudem haben die Wärmepumpeninstallateure zu Jahresbeginn noch freie Termine in ihren Auftragsbüchern. So lässt sich die passende Lösung finden – technisch wie finanziell.
Bild: KI-generiert