Rückschritt: Europäische Union schwächt Klimaziel für 2040 deutlich ab

Flagge der Europäischen Union05.11.2025: Kurz vor Beginn der Weltklimakonferenz in Brasilien haben sich die EU-Umweltminister nach zähen Verhandlungen auf ein neues Klimaziel für das Jahr 2040 geeinigt. Der Beschluss sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis dahin um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken – allerdings dürfen bis zu fünf Prozentpunkte davon durch den Kauf von Klimagutschriften in Drittstaaten erbracht werden. De facto reduziert die EU ihre eigenen Emissionen also nur um 85 Prozent. Damit fiel das Ergebnis schwächer aus, als es die EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte. Der Kompromiss soll sicherstellen, dass die Europäische Union nicht ohne verbindliche Zusagen zur anstehenden COP 30 in Brasilien reist.

Neben der Anrechnung ausländischer Zertifikate beschlossen die Minister auch, den Start des neuen Emissionshandels für Verkehr und Gebäude (ETS2) um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Mehrere Mitgliedsstaaten hatten befürchtet, dass ein früherer Beginn die Heiz- und Spritkosten spürbar erhöhen würde. Das neue System verpflichtet künftig auch Brennstoffanbieter, Verschmutzungsrechte für ihren CO₂-Ausstoß zu erwerben – eine Maßnahme, die ursprünglich bereits 2027 greifen sollte.

Kompromiss nach langen Verhandlungen

Die Einigung gilt als politisch bedeutsam, kommt aber nach Ansicht vieler Beobachter einem Rückschritt gleich. Die EU-Kommission hatte im Juli ein ambitionierteres Ziel vorgelegt, das nur drei Prozent ausländische Zertifikate zugelassen hätte. Vor allem Frankreich und Portugal drängten in den Verhandlungen auf eine Lockerung auf fünf Prozentpunkte, während Polen und Italien sogar zehn Prozent gefordert hatten. Länder wie die Niederlande, Spanien und Schweden hingegen warnten vor einem Verlust europäischer Innovationskraft, wenn Investitionen in den Klimaschutz zunehmend ins Ausland abfließen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte sich ursprünglich für eine strengere Linie ausgesprochen, lobte das erzielte Ergebnis aber dennoch als „wichtigen Fortschritt“. Es sei gelungen, ein gemeinsames Ziel zu formulieren und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu sichern.

Kritik an schwächerem Kurs

Klimawissenschaftliche Berater und Umweltorganisationen kritisieren den Beschluss scharf. Der Kauf von Emissionsrechten aus Nicht-EU-Staaten könne dazu führen, dass notwendige Investitionen in grüne Technologien in Europa ausbleiben. Zudem bestehe die Gefahr, dass Minderungen in Drittstaaten doppelt angerechnet oder künstlich aufgebläht werden.

Befürworter betonen dagegen, dass der Kompromiss Realismus in eine Phase bringe, in der viele Mitgliedsstaaten wirtschaftlich stark belastet sind – etwa durch den Ukraine-Krieg, hohe Energiepreise und wachsende Verteidigungsausgaben. Das Europäische Parlament muss dem Klimaziel nun noch zustimmen, bevor es endgültig in Kraft treten kann.

In Deutschland gilt zudem weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bündelt die bisherigen Regelungen des Energieeinspargesetzes, der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und bildet einen Kernbaustein der deutschen Energiewende. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und soll das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlichen und modernisieren. Die darin festgelegten nationalen Vorgaben bleiben trotz der neuen EU-Klimapläne unverändert bestehen und gelten weiterhin in Deutschland.

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