PV-Anlagen: Darf man ein Balkonkraftwerk und eine Solardachanlage miteinander kombinieren?

Balkonkraftwerk und Solardachanlage in Kombination21.04.2026: Grundsätzlich ist es erlaubt, eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach sowie ein Balkonkraftwerk gleichzeitig zu betreiben. Die technischen Voraussetzungen sind gegeben, zwei Anlagen an bzw. auf einer Immobilie zu nutzen. Das kann sich für den Eigenheimbesitzer sogar richtig lohnen, wenn beide Solaranlagen die Sonneneinstrahlung aus verschiedenen Himmelrichtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten für die Stromherstellung nutzen. Dadurch ergänzen sich die Systeme, was den Eigenverbrauch signifikant erhöht.

Beide Anlagen arbeiten technisch einwandfrei zusammen. Eine Überlastung des Hausstromnetzes durch zwei separate Solarstromanlagen ist nicht möglich, denn die verwendeten Wechselrichter besitzen einen integrierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Dieser ist in der Anwendungsregel VDE AR-N 4105 festgeschrieben. Die Regel des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) erlaubt außerdem eine vereinfachte Anmeldung für Kleinstanlagen bis 800 VA Gesamtscheinleistung – auch für Steckerspeicher – und ermöglicht die Anmeldung durch Laien ohne Fachbetrieb über das Formular F1.2.

Es gibt jedoch ein paar Punkte, die man bei der Nutzung einer Solardachanlage in Kombination mit einem Balkonkraftwerk beachten sollte.

Unterschiedliche Leistung, verschiedene Einsatzgebiete der Solaranlagen

Die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Solaranlagen liegen in der Leistung und im Anschluss an den Hausstromkreis. Während eine PV-Anlage auf dem Dach in der Regel das ganze Haus zuverlässig mit Strom für Wärmepumpe, E-Auto, Waschmaschine oder Geschirrspüler versorgt, eignet sich ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) nicht für Großgeräte.

Die Einsatzmöglichkeiten bleiben aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Maximalleistung von 2.000 Watt, bezogen auf alle Module, begrenzt. Der benötigte Wechselrichter darf maximal 800 Watt in das Stromnetz einspeisen. Wenn die Sonne scheint, lassen sich mit einem Steckersolargerät das Laptop oder der Computer mit Strom versorgen. Auch der Fernseher, das Licht oder Ladegeräte für Smartphones können mit umgewandelter Energie aus Balkonkraftwerken betrieben werden.

Zwei Anschlüsse, eine gemeinsame PV-Aufgabe

Die Installation beider Anlagen erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise. Eine Solardachanlage installiert eine beauftragte Fachfirma. Für den reibungslosen Betrieb, der allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, sowie im Hinblick auf mögliche Versicherungsschäden muss eine entsprechende Fachkraft die Arbeiten ausführen. Den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und die Inbetriebnahme darf nur von einer beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachkraft (Konzessionsträger) nach ausreichender Prüfung der Installation vorgenommen werden.

Ein Balkonkraftwerk darf von Laien ohne Fachkenntnisse aufgebaut und angeschlossen werden. Die Verbindung mit dem Hausstromnetz wird über den Schukostecker und eine Außensteckdose hergestellt. Der Wechselrichter befindet sich meist direkt hinter dem Solarmodul in einem metallischen Gehäuse und hat etwa die Größe eines Tablets.

Laien müssen beim Anschluss lediglich darauf achten, dass der Wechselrichter etwas Luft zum Kühlen hat und wettergeschützt liegt. Die Zertifizierung IP65 (IP-Schutzarten geben an, wie gut elektronische Geräte vor Eindringen von Festkörpern wie Staub und Flüssigkeit wie Wasser geschützt sind) der meisten Wechselrichter sagt aus, dass diese vollständig gegen Staub sowie Spritz- und Regenwasser geschützt sind. Eine IP67-Zertifizierung findet sich bei hochwertigeren Modellen. Diese Wechselrichter sind nicht nur staubdicht, sondern auch gegen zeitweiliges Untertauchen, Starkregen oder ungünstige Montage und damit verbundene Witterungseinflüsse gesichert.

Wichtig: Nicht erlaubt ist die Kombination zweier Balkonkraftwerke, wenn diese die Gesamtleistung der zulässigen 800 Watt überschreiten. Dadurch würde das Hausnetz stärker belastet werden, Sicherungen und Leitungen wären überfordert und Probleme mit dem Stromzähler könnten auftreten.

Die Veränderung der Einspeisevergütung

Eine wichtige Rolle spielt die Einspeisevergütung, die sich in der Höhe durch die Zusammenführung beider Systeme ändert, wenn die Dachanlage durch ein Steckersolargerät erweitert wird. Balkonkraftwerke werden in der Regel nicht vergütet, die Solardachanlage hingegen schon. Wenn der Strom beider Anlagen in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, kann der Netzbetreiber nicht unterscheiden, von welcher Anlage der Strom gerade erzeugt wird. Er sieht nur die Gesamteinspeisung und betrachtet daher die Gesamtanlage, was zu einer Mischkalkulation der Vergütungssätze führt. Das hat Folgen für die Höhe der Einspeisevergütung.

Hierfür gibt es verschiedene Ansätze, wie damit umzugehen ist:

  1. Der Verbraucher beauftragt einen Elektrofachbetrieb, der einen zweiten separaten Einspeisezähler installiert, um getrennte Daten zu erfassen. Dadurch können Verbrauch und Einspeisung genau gemessen und abgerechnet werden. Neben dem üblicherweise verwendeten zweiten Einspeisezähler gibt es zwei weitere Varianten: die Kaskadenmessung oder zwei Erzeugungszähler und einen Einspeisezähler. Der Netzbetreiber muss der jeweiligen Variante zustimmen.
  2. Das Balkonkraftwerk muss verpflichtend im Marktstammregister eingetragen werden. Die Netzagentur informiert den Netzbetreiber über die zusätzliche Anlage. Der Anteil des Balkonkraftwerkes wird aus der Einspeisevergütung herausgerechnet, wenn beide Anlagen als Gesamtanlage betrachtet werden. Die Höhe der neuen Einspeisevergütung ist abhängig vom Anteil des Balkonkraftwerks an der gesamten Solarleistung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, EEG §24 Absatz 3.

Praxisbeispiel zur Berechnung der Einspeisevergütung: Wenn eine Solardachanlage 8 Kilowattpeak (kWp) Leistung erzeugt und das Steckersolargerät mit 2 kWp berechnet wird, reduziert sich die Einspeisevergütung um 20 Prozent.

Hinweis: Wenn man eine ältere Solardachanlage mit entsprechend hoher EEG-Vergütung im Jahr 2026 mit einem BKW erweitert, verringert sich die Gesamtvergütung aufgrund der geringeren Einspeisevergütung für das Steckersolargerät.

Solaranlagen mit relevanter Eigenverbrauchsoptimierung

Lohnt sich die Kombination einer Solardachanlage mit einem Balkonkraftwerk für den Endverbraucher? Ja, die Kombination beider Photovoltaikanlagen lohnt sich in der Regel. Die Erweiterung einer Solardachanlage durch ein Balkonkraftwerk ist vor allem dann ratsam, wenn der Eigenverbrauch optimiert werden soll.

Balkonkraftwerke nutzen dabei möglichst andere Himmelsrichtungen als die Solardachanlage – morgens den Osten und abends den Westen. Damit lässt sich eine sinnvolle Ergänzung zur Dachanlage schaffen.

Da die Einspeisevergütung wegfallen soll, gilt die Kombination vor allem für eine hohe Eigenverbrauchsquote als ideale Lösung, um möglichst viele Stunden des Tages von morgens bis in den Abend hinein mit selbst produziertem Solarstrom abzudecken.

Bild: KI-generiert

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