Koalitionsausschuss: Heizungsgesetz bekommt neuen Namen – die Probleme bleiben

Gebäudeenergiegesetz12.12.2025: Die Bundesregierung hat einen neuen Schritt in der langen Debatte um das sogenannte „Heizungsgesetz“ präsentiert – und dieser Schritt heißt vor allem: neuer Name, alte Fragen. Künftig soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter dem Titel „Gebäudemodernisierungsgesetz“ firmieren. Inhaltlich bleibt vieles offen, politisch sorgt die Entscheidung für Stirnrunzeln.

Dass ausgerechnet die Namensänderung zum zentralen Ergebnis des Koalitionsausschusses wurde, wirkt für viele Beobachter fast symbolisch: Während Wirtschaft, Energiebranche und Bürger seit Monaten auf klare Regeln warten, einigt sich die Regierung vor allem darauf, wie das Gesetz künftig heißt. Das dürfte nicht zuletzt daran erinnern, dass sowohl das GEG als auch Deutschlands internationale Klimapflichten weit vor der Ampel entstanden sind – beides geht auf Entscheidungen der früheren CDU-geführten Regierungen zurück.

Alte Verantwortung, neue Wortwahl

Deutschland hat 2015 unter Angela Merkel das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet und ist damit verpflichtet, CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken. Auch das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz wurde von der Union entwickelt und eingeführt. Umso überraschender wirkt es nun, dass die Diskussion in der Politik gelegentlich so geführt wird, als habe man das Thema erst geerbt – und müsse es nun komplett neu erfinden.

Die Umbenennung zu einem „Gebäudemodernisierungsgesetz“ soll ein Signal setzen: weg vom Streitbegriff „Heizungsgesetz“, hin zu einem umfassenderen Blick auf die energetische Sanierung. Doch Kritiker bemängeln, dass ein neuer Titel nichts an der grundlegenden Unsicherheit vieler Betroffener ändere. Unternehmen benötigen planbare Rahmenbedingungen für Investitionen, Bürger erwarten klare Aussagen zu Förderungen, Fristen und technischen Anforderungen.

Eckpunkte sollen erst Ende Januar vorliegen

Viel Zeit will sich die Koalition allerdings nicht geben: Die neuen Eckpunkte sollen bis Ende Januar vorgelegt werden, der parlamentarische Prozess soll im Frühjahr 2026 beginnen. Bis dahin bleibt das alte Gesetz zwar in Kraft, aber mögliche Änderungen hängen weiterhin in der Luft. Für Branchen, die stark von politischen Vorgaben abhängen – etwa Heizungsbau, Energieberatung, Gebäudetechnik oder Solarwirtschaft – bedeutet das: abwarten.

Gerade dort wird die Namensänderung daher eher als politisches Manöver wahrgenommen. Die Erinnerung an frühere Eingriffe sitzt tief – etwa an den sogenannten „Altmaier-Knick“, mit dem eine CDU-geführte Bundesregierung einst den Photovoltaik-Ausbau abrupt ausgebremst hatte. Auch damals sorgten kurzfristige politische Entscheidungen für Unsicherheit in Zukunftsbranchen. Der „Altmaier-Knick“ hatte den Verlust von etwa 75.000 Jobs in der Solarbranche zur Folge. Deutschland verlor seine Spitzenposition im Bereich Solar, die heute China behauptet – mit deutschen Maschinen.  

Regierung verspricht Vereinfachung – Inhalt offen

Nach Angaben der Koalition soll das neue Gesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden. Was das konkret heißt, bleibt jedoch bis zur Vorlage der Eckpunkte unklar. Zentraler Bestandteil ist weiterhin die Regel, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Übergangsfristen und Ausnahmen bleiben bestehen.

Währenddessen arbeitet die Regierung parallel an einem Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz und Änderungen beim Verbandsklagerecht. Doch ausgerechnet bei der zentralen Frage des klimafreundlichen Heizens – ein Bereich, in dem Bürger und Wirtschaft dringend Planungssicherheit benötigen – bleibt die politische Einigung vage.

Viel Symbolik, wenig Substanz – vorerst

Die Namensänderung setzt ein öffentlichkeitswirksames – aber dennoch nur symbolisches – Zeichen, löst aber keine der grundlegenden Herausforderungen. Deutschland muss klimafreundlicher werden – das ist seit 2015 völkerrechtliche Pflicht. Die Unternehmen brauchen stabile Investitionsbedingungen, die Bürger verlässliche Regeln und das Land endlich eine klare Richtung.

Bis die Eckpunkte vorliegen, bleibt vor allem eines bestehen: die Frage, ob hinter dem neuen Namen tatsächlich ein neues Konzept steckt – oder ob die Modernisierung vorerst nur auf dem Papier begonnen hat.

Fest steht, wer jetzt seine alte Heizung tauscht, bekommt noch bis zu 70 % Förderung. Das kann sich im kommenden Jahr, geht es nach den Plänen der Wirtschaftsministerin Reiche (CDU), ändern.

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