Klimawandel und Völkerrecht: IGH erklärt saubere Umwelt zum Menschenrecht
24.07.2025: Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem wegweisenden Gutachten die Verpflichtung der Staaten zum Klimaschutz unterstrichen. Erstmals erklärt das Gericht eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ zum Menschenrecht. Damit reagiert der IGH auf eine Anfrage der UN-Vollversammlung, initiiert durch die Pazifikinsel Vanuatu und unterstützt von der Studierendeninitiative PISFCC.
Das Gutachten betont, dass der Klimawandel eine globale Bedrohung darstellt, die völkerrechtliches Handeln zwingend erfordert. Staaten, die untätig bleiben, könnten damit gegen internationales Recht verstoßen.
Im Zentrum des Gutachtens steht die Frage, inwieweit Länder rechtlich verpflichtet sind, Maßnahmen gegen die Erderwärmung zu ergreifen. Der Gerichtshof macht deutlich, dass sich aus der existenziellen Bedrohung durch den Klimawandel konkrete juristische Verpflichtungen ergeben. Das Pariser 1,5-Grad-Ziel wird in diesem Kontext als verbindliche internationale Vereinbarung hervorgehoben. Dabei sei eine bloße politische Willensbekundung nicht ausreichend. Staaten hätten die Pflicht, konkrete und wirksame Schritte zu setzen.
Rechte geschädigter Staaten und juristische Folgen
Eine besonders relevante Aussage des IGH ist, dass Staaten, die unter den Folgen des Klimawandels leiden, potenziell Anspruch auf Entschädigung haben. Ob und in welcher Form Reparationen geleistet werden müssen, sei jeweils im Einzelfall zu prüfen. Eine klare Voraussetzung ist dabei die Kausalität zwischen klimaschädlichem Verhalten und entstandenen Schäden. Der IGH hat außerdem drei rechtliche Konsequenzen für Staaten formuliert, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen: Sie müssen ihr Verhalten einstellen, Wiederholung ausschließen und gegebenenfalls vollständige Wiedergutmachung leisten.
Die Einschätzung des Gerichtshofs ist nicht rechtlich bindend, hat jedoch hohes politisches und moralisches Gewicht. Laut Experten wird sich das Gutachten stark auf die Auslegung völkerrechtlicher Normen auswirken und als Bezugsrahmen für zukünftige Gerichtsverfahren dienen. Es stellt eine klare Rechtsmeinung des höchsten UN-Gerichts dar und erhöht den internationalen Druck auf Staaten, ihre Klimapolitik ambitionierter zu gestalten.
Symbolkraft und globale Auswirkungen
Das IGH-Gutachten verleiht besonders kleinen und vom Klimawandel stark betroffenen Staaten eine stärkere juristische Position. Ihnen eröffnet sich nun die Möglichkeit, auf Grundlage internationaler Rechtsnormen klimapolitische Forderungen zu stellen oder gar rechtliche Schritte einzuleiten. Dies könnte zu einer Neuordnung der globalen Klimagerechtigkeit führen. Vor allem für viele Inselstaaten, die bereits heute existenziell bedroht sind, ist das ein wichtiges Signal.
Zudem enthält das Gutachten Aussagen zur Staatlichkeit betroffener Länder: Selbst wenn durch den Anstieg des Meeresspiegels Territorien verlorengehen, bleibt der Status als Staat prinzipiell möglich. Das ist insbesondere für Pazifikstaaten bedeutsam, deren Existenz durch den Klimawandel gefährdet ist. Auch das allgemeine Völkergewohnheitsrecht verpflichtet laut IGH zum Klimaschutz. Somit gelten die Pflichten unabhängig davon, ob ein Staat internationale Klimaabkommen unterzeichnet hat – etwa für die USA während des Austritts aus dem Pariser Abkommen unter Präsident Trump.
Relevanz für künftige Klimaklagen
Die Symbolwirkung des IGH-Gutachtens könnte sich auch auf nationale Gerichte auswirken. Bereits jetzt spielen Klimaschutzfragen in juristischen Verfahren eine zunehmende Rolle. In Deutschland etwa urteilte das Bundesverfassungsgericht 2021, dass die Bundesregierung ihre Klimapolitik nicht zu Lasten zukünftiger Generationen gestalten dürfe. Die aktuelle "Zukunftsklage" von Umweltverbänden, die erneut vor dem höchsten deutschen Gericht anhängig ist, dürfte durch das Gutachten neue Impulse erhalten. Der Beschluss aus Den Haag könnte somit rechtlich und politisch weitreichende Folgen nach sich ziehen.
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