Heizungsförderung vor deutlichen Einschnitten: Eigentümer sollten jetzt handeln

Wärmepumpe: Förderung wird gekürzt08.07.2026: Für Eigentümer, die den Austausch ihrer Heizung planen, könnte die Zeit knapp werden. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll die Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme in den kommenden Jahren schrittweise reduziert werden. Gleichzeitig verdichten sich Hinweise, dass Änderungen bereits kurzfristig in Kraft treten könnten.

Wer noch von den derzeitigen Förderbedingungen profitieren möchte, sollte seine Planungen deshalb nicht unnötig aufschieben. Zwar müssen die Vorschläge zunächst den parlamentarischen Prozess durchlaufen, doch nach Informationen aus Regierungskreisen werden bereits Vorbereitungen für Anpassungen der Förderbedingungen getroffen. Beobachter schließen deshalb auch kurzfristige Änderungen oder einen vorübergehenden Antragstopp nicht aus.

Förderhöchstbeträge für neue Heizungen sollen bis 2030 sinken

Derzeit können Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung – abhängig von den individuellen Voraussetzungen – Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Die maximale Förderung beträgt aktuell bis zu 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Höchstbeträge schrittweise reduziert werden. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 30.000 Euro soll die maximal mögliche Förderung noch im Laufe dieses Jahres sinken und im Abstand von jeweils sechs Monaten weiter abgeschmolzen werden. Bis 2030 würde der maximale Zuschuss für die meisten Antragsteller nur noch 13.200 Euro betragen.

Parallel dazu sollen auch die förderfähigen Investitionskosten abgesenkt werden. Nach den derzeit bekannten Plänen würden sie zunächst um 2.000 Euro sinken und anschließend halbjährlich weiter reduziert werden.

Förderung künftig stärker nach Einkommen gestaffelt

Nicht alle Antragsteller wären von den Änderungen gleichermaßen betroffen. Selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro sollen künftig einen höheren Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten. Bisher liegt dieser Zuschlag bei 30 Prozent.

Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro bleibt der bisherige Bonus unverändert bestehen. Neu vorgesehen ist zudem ein Zuschlag von zehn Prozent für Haushalte mit einem Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Dadurch erweitert sich der Kreis der förderberechtigten Haushalte.

Auch Familien sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Geplant ist, das anzurechnende Einkommen bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind einmalig um 10.000 Euro zu reduzieren. Dadurch könnten mehr Familien die Voraussetzungen für höhere Förderstufen erfüllen.

Mehrere Zuschläge entfallen

Während einzelne Einkommensgruppen künftig stärker unterstützt werden sollen, plant die Bundesregierung gleichzeitig den Wegfall mehrerer bestehender Förderbestandteile.

Betroffen ist unter anderem der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser Zuschlag belohnt bislang den frühzeitigen Austausch einer noch funktionierenden alten Heizung. Nach den aktuellen Plänen soll der Bonus ab dem kommenden Jahr schrittweise reduziert und bis 2029 vollständig abgeschafft werden.

Ebenfalls entfallen sollen der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie die Förderung für den Wechsel von einem Fernwärmeanschluss auf ein anderes Heizsystem. Zusätzlich ist ein neuer Bonus für Heizungen aus europäischer Produktion im Gespräch, dessen Einführung jedoch frühestens im kommenden Jahr vorgesehen ist.

Die aktuelle Förderstruktur sieht vereinfacht so aus:

  • 30 Prozent Grundförderung → bleibt nach den bisher bekannten Plänen bestehen. Sie ist der Basiszuschuss für klimafreundliche Heizungen.
  • +20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus → soll schrittweise reduziert werden und auslaufen.
  • +30 Prozent Einkommensbonus → soll stärker sozial gestaffelt werden; für niedrige Haushaltseinkommen ist sogar eine Erhöhung vorgesehen.
  • +5 Prozent Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen → soll nach den Plänen entfallen.

Hintergrund: Einsparungen im Bundeshaushalt

Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung vor allem das Ziel, den Klima- und Transformationsfonds zu entlasten. Bis zum Jahr 2030 sollen nach den bisherigen Berechnungen mehrere Milliarden Euro eingespart werden.

Bereits bewilligte Förderungen sollen nach den bisherigen Planungen allerdings unberührt bleiben. Die Änderungen würden sich daher auf neue Förderanträge beziehen.

Kritik an Änderungen und fehlender Planungssicherheit

Die angekündigten Anpassungen stoßen auf Kritik aus der Opposition und von Interessenverbänden. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, ein früher gegebenes Versprechen zur Verlässlichkeit der Heizungsförderung bis 2029 infrage zu stellen. Nach Ansicht der Grünen gefährden die Änderungen nicht nur die Wärmewende, sondern könnten auch Auswirkungen auf das Handwerk und die Wärmepumpenbranche haben. Förderprogramme würden Investitionen auslösen und damit die Nachfrage nach klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen.

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund sieht die Reformpläne kritisch. Zwar sei eine stärkere soziale Ausrichtung der Förderung grundsätzlich nachvollziehbar, entscheidend sei jedoch, ob die Unterstützung weiterhin ausreiche, um private Eigentümer tatsächlich zu Investitionen in neue Heizungen zu bewegen.

Besonders problematisch seien aus Sicht des Verbandes die schrittweise sinkenden Förderbeträge und der zunehmende Zeitdruck. Eigentümergemeinschaften, private Vermieter und Haushalte mit längeren Entscheidungsprozessen könnten Schwierigkeiten haben, energetische Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, wenn sich die Förderbedingungen verändern.

Eigentümer: Zeitfaktor rückt in den Fokus

Für Hauseigentümer, die den Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen klimafreundlichen Heizung ohnehin in den kommenden Monaten planen, gewinnt der Zeitpunkt der Antragstellung zunehmend an Bedeutung. Sollten die angekündigten Kürzungen umgesetzt werden, könnten spätere Förderanträge deutlich geringere Zuschüsse erhalten als heute.

Hinzu kommt, dass aus Fachkreisen Hinweise auf mögliche kurzfristige Änderungen der Förderbedingungen kommen. Wer bereits konkrete Sanierungspläne verfolgt, sollte sich deshalb frühzeitig über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren und die Antragstellung nicht unnötig hinauszögern. Zwar steht die endgültige politische Entscheidung noch aus, doch mit jeder Verzögerung steigt das Risiko, dass künftig geringere Zuschüsse zur Verfügung stehen.

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