Gesetzesnovellen: Genehmigung für Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicher vereinfacht
24.11.2025: Die Bundesregierung hat zentrale Gesetze angepasst, um den Ausbau von Energiespeichern deutlich zu beschleunigen. Damit soll erreicht werden, dass Strom, Wärme und künftig auch Wasserstoff wesentlich einfacher zwischengespeichert werden können. Diese Änderungen sind wichtig, weil erneuerbare Energiequellen wie Wind und Sonne stark schwanken und erst durch Speicher kontinuierlich nutzbar werden. Künftig sollen große Batteriespeicher, Wärmespeicher und unterirdische Wasserstoffspeicher schneller genehmigt und wirtschaftlicher betrieben werden können. Der zuständige Wirtschaftsausschuss hat dazu eine weitreichende Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll.
Ein zentraler Punkt ist, dass Speicherprojekte im Baurecht gegenüber anderen Interessen bevorzugt behandelt werden. Behörden müssen solche Anlagen im Außenbereich künftig zulassen, solange keine schwerwiegenden Sicherheits- oder Militärgründe dagegen sprechen. Dieser Vorrang gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Deutschland nahezu klimaneutral wirtschaftet – laut Gesetzesbegründung etwa bis 2045. Damit entsteht erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage, die Planungsverfahren vereinfacht und Unsicherheiten beseitigt.
Klarere Regeln für den Bau großer Speicheranlagen
Die Gesetzesänderung bestimmt, dass Energiespeicher künftig ausdrücklich in die Liste der im Außenbereich zulässigen Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen werden. Da erleichtert die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich. Die Verfahren werden dadurch rechtssicherer, was die Planung und den Bau vereinfacht. Damit wird eine bisher zentrale Hürde für einen schnelleren und wirtschaftlicheren Ausbau beseitigt.
Parallel dazu wird in § 118 Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine bisherige Benachteiligung aufgehoben: Die Befreiung von Netzentgelten gilt nun nicht mehr nur für Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz aufnehmen und wieder einspeisen, sondern auch für gemischt genutzte Systeme wie Speicher, die zusammen mit Photovoltaikanlagen oder Kundenanlagen betrieben werden. Dadurch werden sogenannte Multi-Use-Speicher erstmals wirtschaftlich möglich.
Großbatteriespeicher für Energiewende unverzichtbar
Großbatteriespeicher mit mindestens einer Megawattstunde Kapazität gelten künftig als privilegierte Bauvorhaben, weil sie meist nur außerhalb von Siedlungen errichtet werden können und in der Nähe von Umspannwerken stehen müssen. Der Gesetzgeber betont, dass diese Anlagen für die Energiewende unverzichtbar sind und deshalb beschleunigte Genehmigungen brauchen. Auch Wärmespeicher sowie unterirdische Wasserstoffspeicher fallen unter die neuen Sonderregelungen, da sie für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und für klimafreundliche Wärmenetze eine wichtige Rolle spielen.
Verbände aus der Solar- und Speicherbranche begrüßen diese Änderungen ausdrücklich. Sie sehen darin die Voraussetzung, dass große Speicher künftig schneller gebaut werden können. Unternehmen und Investoren erhalten mehr Planungssicherheit, weil Genehmigungsbehörden nun klare Vorgaben haben. Damit entfällt der bisherige Flickenteppich unterschiedlicher Auslegungen in den Bundesländern. Branchenvertreter betonen, dass dies eine entscheidende Hürde für den zügigen Speicherzubau beseitigt.
Neue wirtschaftliche Chancen durch Wegfall der Netzentgelte
Neben dem Baurecht wird auch die Nutzung von Speichern wirtschaftlich attraktiver. Bisher mussten Betreiber Netzentgelte zahlen, wenn Speicher gleichzeitig Strom aus Erneuerbare-Anlagen und aus dem Netz bezogen. Diese Zusatzkosten entfallen jetzt vollständig. Dadurch können sogenannte Multi-Use-Speicher wirtschaftlich betrieben werden – also Systeme, die sowohl eine Solaranlage als auch das Stromnetz nutzen.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft können solche Speicher das Stromsystem spürbar entlasten. Sie reduzieren Lastspitzen im Gewerbe und in der Industrie und helfen gleichzeitig, Einspeisespitzen aus Solaranlagen abzufangen. Das stabilisiert das Netz und soll langfristig auch Stromkosten für Verbraucher senken. Aktuell dienen rund 85 Prozent der vorhandenen Batteriespeicherkapazität von etwa 25 Gigawattstunden nur dem Eigenverbrauch. Durch die neuen Regelungen könnten diese Speicher künftig flexibler eingesetzt werden und stärker zur Versorgungssicherheit beitragen.
Neuer Rechtsrahmen soll Energiewende flexibler und effizienter machen
Speicher gelten als notwendige Ergänzung zum Ausbau erneuerbarer Energien. Ohne sie können Wind- und Solaranlagen nur begrenzt in das Strom- und Wärmesystem integriert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen deshalb als Beschleuniger wirken und bisher ungenutzte Potenziale verfügbar machen. Vertreter der Branche halten die Reformen für einen wichtigen Schritt, sehen jedoch weiteren Handlungsbedarf.
Um das angestrebte Ziel von 100 Gigawattstunden Speicherkapazität bis 2030 zu erreichen, müssten deutlich mehr große Speicher ans Netz gehen. Dafür seien vor allem bessere Bedingungen beim Netzanschluss erforderlich. Fest steht jedoch: Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen entsteht ein Umfeld, das den Speicherausbau erleichtert und die Energiewende stabiler, effizienter und kostengünstiger machen soll.
Bild: KI-generiert