Gesetzesnovelle: Wärmepumpe entlastet Eigentümer, Gaskunden drohen neue Kosten
10.04.2026: Die Installation einer Wärmepumpe war für viele Hausbesitzer bislang mit zusätzlichen Kosten verbunden – insbesondere bei der Stilllegung des Gasanschlusses. Netzbetreiber verlangten hierfür teils erhebliche Gebühren. Ein aktuelles Gerichtsurteil und neue Gesetzespläne der Bundesregierung bringen nun Bewegung in das Thema und sorgen für deutlich mehr Klarheit.
Die Praxis gestaltete sich bisher uneinheitlich: Während manche Anbieter keine Kosten berechneten, stellten andere Haushalten hohe Beträge in Rechnung. Für Verbraucher war oft unklar, ob diese Forderungen rechtlich zulässig sind – und wie hoch die Kosten überhaupt ausfallen dürfen.
Urteil zur Stilllegung von Gasanschlüssen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden (Az. 6 UKl 2/25), dass Netzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht pauschal auf Eigentümer umlegen dürfen. In dem verhandelten Fall wurden rund 965 Euro berechnet, gestützt auf die Niederdruckanschlussverordnung, die nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht anwendbar war.
Damit steht erstmals gerichtlich infrage, ob die bisher verbreitete Praxis überhaupt zulässig ist. Für viele Verbraucher eröffnet das die Möglichkeit, bereits gezahlte Beträge prüfen zu lassen oder gegen aktuelle Forderungen vorzugehen.
Unterschiedliche Kosten in der Praxis
Wie stark die Kosten bislang schwankten, zeigt eine Befragung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2025: Rund zwei Drittel der Netzbetreiber verlangten keine Gebühren für die Stilllegung. Bei den übrigen Anbietern fielen jedoch teils drei- bis vierstellige Beträge an – im Durchschnitt etwa 930 Euro.
Eine bundesweite Auswertung zeigt eine noch größere Spannbreite: Hier lagen die Pauschalen zwischen 100 und 2.300 Euro. In Einzelfällen wurden rund 1.000 Euro berechnet. Diese Unterschiede machten es für Verbraucher bislang nahezu unmöglich, die Angemessenheit der Forderungen realistisch einzuschätzen.
Neue Gesetzespläne der Bundesregierung
Parallel zur Rechtsprechung arbeitet die Bundesregierung an einer gesetzlichen Klarstellung. Ende März 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Leitung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorbereitet wurde.
Ziel der Reform ist es, erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Stilllegung von Gasnetzen zu schaffen. Hintergrund sind europäische Vorgaben zum Gas- und Wasserstoffmarkt, die bis 2026 in nationales Recht überführt werden müssen.
Kernpunkt: Netzbetreiber sollen künftig nicht mehr berechtigt sein, von einzelnen Kunden eine Kostenerstattung zu verlangen, wenn deren Anschluss im Zuge einer Netzstilllegung getrennt wird. Gleichzeitig wird geregelt, unter welchen Bedingungen Gasnetze überhaupt stillgelegt werden dürfen – etwa mit langen Vorlaufzeiten und Informationspflichten gegenüber den betroffenen Haushalten.
Folgen für Verbraucher und Gaspreise
Die geplante Regelung verschiebt die Kostenstruktur: Statt einzelner Hausbesitzer sollen künftig alle verbleibenden Gaskunden über die Netzentgelte an den Stilllegungskosten beteiligt werden. Netzbetreiber können diese Kosten also in die allgemeinen Gebühren einpreisen.
Studien zeigen, dass dies langfristig spürbare Auswirkungen haben kann. Szenarien gehen davon aus, dass die Netzentgelte von derzeit rund 2,3 Cent pro Kilowattstunde auf bis zu 22 Cent steigen könnten. Da Netzentgelte etwa 20 Prozent des Gaspreises ausmachen, würde dies für Haushalte eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten.
Begriffschaos bleibt ein Problem
Unabhängig von Gerichtsurteil und Gesetzesplänen bleibt ein strukturelles Problem bestehen: Netzbetreiber verwenden Begriffe wie „Stilllegung“, „Außerbetriebnahme“ oder „Rückbau“ weiterhin uneinheitlich. Selbst gesetzlich ist die Abgrenzung dieser Begriffe bislang nicht eindeutig geregelt.
Für Verbraucher bedeutet das weiterhin: Rechnungen sind schwer vergleichbar und oft nur schwer nachvollziehbar. Genau hier dürfte es künftig auf eine präzisere rechtliche Definition ankommen.
Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Wer bereits für die Stilllegung seines Gasanschlusses gezahlt hat, sollte prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist. Die aktuelle Rechtslage und die geplante Gesetzesänderung verbessern die Chancen dafür deutlich.
Wer aktuell eine Rechnung erhält, sollte diese genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Um zusätzliche Kosten durch Mahnverfahren zu vermeiden, kann eine Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll sein, bis die rechtliche Lage endgültig geklärt ist.