Gebäudeenergiegesetz: Städte und Gemeinden fordern Planungssicherheit für Wärmewende

Wärmepumpe

04.02.2025: Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bekannt, sorgt weiterhin für Debatten. Vertreter von Städten und Gemeinden warnen vor einer rückwärtigen Entwicklung und betonen die Notwendigkeit stabiler gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Energiewende. Eine Abschaffung des Gesetzes, wie es Teile der Opposition fordern, würde aus ihrer Sicht erhebliche Unsicherheiten für die Kommunen und Hausbesitzer mit sich bringen.

Forderung nach verlässlichen Rahmenbedingungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht sich klar dafür aus, das Gebäudeenergiegesetz beizubehalten und weiterzuentwickeln. „Wer die Wärmewende zum Erfolg führen will, muss verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen“, erklärte Timm Fuchs, Energieexperte des Verbandes, in einem Interview mit der Rheinischen Post. Insbesondere bei langfristigen Investitionen in klimafreundliche Heiztechnologien sei Planungssicherheit für Eigentümer und Kommunen unerlässlich.

Ein zentraler Kritikpunkt vieler Befürworter des Gesetzes ist, dass eine Abschaffung zu Unsicherheiten bei staatlichen Förderprogrammen und bei der Umsetzung von Investitionen führen könnte. Bereits jetzt verzeichnen die zuständigen Stellen steigende Antragszahlen für die staatliche Förderung klimafreundlicher Heizsysteme. Eine Gesetzesänderung oder gar eine komplette Rückabwicklung könnte dazu führen, dass viele Hausbesitzer und Unternehmen ihre geplanten Modernisierungen auf Eis legen.

Wirtschaftsminister Habeck warnt vor einer Abschaffung

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht in einer Rücknahme des Gesetzes eine riskante Entwicklung. Er warnte davor, sich beim Heizen ausschließlich auf den CO₂-Preis zu verlassen: „Wer beim Thema Heizen allein auf den CO₂-Preis setzt, macht das Heizen aufgrund des steigenden CO₂-Preises für Öl und Gas für die Bürgerinnen und Bürger nicht billiger, sondern teurer“, so Habeck gegenüber der Rheinischen Post.

Laut Habeck sei das Gebäudeenergiegesetz ein entscheidendes Instrument, um Deutschland auf seinem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen. Die aktuelle Neufassung, die Anfang 2024 in Kraft trat, sieht vor, dass neue Heizungen verstärkt auf erneuerbare Energien setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zudem großzügige staatliche Hilfen vorgesehen, um den finanziellen Aufwand für Haushalte abzumildern.

Politischer Streit um das Gesetz – vor allem mit Initiator CDU/CSU

Die Union hat wiederholt angekündigt, das reformierte Heizungsgesetz zurücknehmen zu wollen. Kritik kommt vor allem von Vertretern jener Parteien, die das Gebäudeenergiegesetz initiiert und im Jahr 2020 verabschiedet haben. Die CDU und die CSU beschreiben das Gesetz als zu kompliziert und stufen es als bürgerunfreundlich ein. Laut Oppositionspolitikern wäre es besser, auf marktwirtschaftliche Lösungen und technologische Innovationen zu setzen, anstatt mit staatlichen Vorgaben einseitige Regelungen zu schaffen.

Gleichzeitig gibt es auch innerhalb der Wirtschaft geteilte Meinungen. Während Teile des Handwerks vor einer unklaren Rechtslage und einem Flickenteppich an Vorschriften warnen, sehen einige Experten Chancen durch die Neuregelung. Besonders die Heizungsbranche und Anbieter von Wärmepumpen profitieren derzeit von steigenden Investitionen in nachhaltige Heiztechnologien.

Europäische Vorgaben und Zukunftsaussichten

Das Gebäudeenergiegesetz beruht auf europäischen Richtlinien, die Deutschland umsetzen muss. Eine vollständige Abschaffung wäre daher nicht ohne Weiteres möglich. Stattdessen wäre es wahrscheinlich, dass die Bundesrepublik bei einer Abkehr vom aktuellen Gesetz neue, alternative Regelungen schaffen müsste, um den Klimazielen der EU gerecht zu werden.

Angesichts der fortschreitenden Klimakrise bleibt das Thema Heizen ein zentrales Feld der deutschen Energiepolitik. Während die einen eine flexiblere Gestaltung des Gesetzes fordern, drängen andere darauf, die bestehenden Regelungen beizubehalten und weiterzuentwickeln. Ob und in welchem Umfang es zu Änderungen kommt, wird letztlich von den politischen Mehrheitsverhältnissen und der gesellschaftlichen Akzeptanz abhängen. Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden die Karten neu gemischt.

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