EnWG-Novelle: Solarbranche drängt auf Nachbesserungen

Photovoltaik überdacht Parkplatz eines Supermarktes22.08.2025: Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf den Weg gebracht. Anfang August verabschiedete das Bundeskabinett den vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Entwurf, der nun nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht wird. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „großen Paket“, das insgesamt sechs zentrale Vorhaben umfasse. Neben der EnWG-Reform gehören dazu auch Maßnahmen zu Gaspreisen, Netzentgelten und neuen Rahmenbedingungen für CO₂-Speicherung.

Während die Regierung die Reform als wichtigen Schritt für die Energiepolitik wertet, zeigt sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisch. Aus Sicht der Photovoltaik- und Speicherbranche fehlen im Entwurf zentrale Maßnahmen, die bereits in Branchenkreisen abgestimmt wurden und auf breite Zustimmung in der Energiewirtschaft stoßen.

Solarwirtschaft fordert bessere Netzanschlussbedingungen

Besonders beim Thema Netzanschluss sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf. Der BSW-Solar bemängelt, dass Vorschläge zur Vereinfachung, Digitalisierung und Vereinheitlichung von Netzanschlüssen nicht berücksichtigt wurden. Diese Regelungen würden den Ausbau von Photovoltaik- und Speicheranlagen beschleunigen, Planungsrisiken verringern und unnötige Kosten vermeiden.

Konkret geht es etwa um mehr Transparenz über die Auslastung der Netze. Projektentwickler könnten dadurch frühzeitig erkennen, ob Kapazitäten vorhanden sind, bevor sie einen Anschluss beantragen. Zudem plädiert der Verband für verbindliche Reservierungsmöglichkeiten und einheitliche Fristen, die bei Nichteinhaltung auch sanktioniert werden sollten. Damit ließen sich Blockaden durch ungenutzte Zusagen verhindern und Investitionssicherheit stärken.

Umsetzung weiterer Solarmaßnahmen gefordert

Neben den Netzanschlussregelungen drängt die Branche auch auf die Umsetzung von Teilen des „Solarpakets 1“ aus 2024 sowie des „Solarspitzen-Gesetzes“ vom Frühjahr 2025. Beide Gesetzesvorhaben enthalten Nachbesserungen für spezielle Anwendungsformen wie Agri- und Parkplatz-Photovoltaik sowie Vorgaben zur netzdienlichen Steuerung durch Batteriespeicher. Diese Maßnahmen seien politisch weitgehend unstrittig, so der BSW-Solar, und sollten im Rahmen der EnWG-Novelle „minimalinvasiv“ umgesetzt werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Rechtslage nach einem BGH-Urteil zur Definition von „Kundenanlagen“. Ohne eine Klarstellung im Gesetz drohe Unsicherheit für Mieterstromprojekte, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder On-Site-Stromlieferungen in Gewerbegebieten. Das könnte den Ausbau in Städten deutlich bremsen und Chancen zur Strompreissenkung für Mieter verhindern.

Weitere Kabinettsbeschlüsse: Gasumlage, RED III und CO₂-Speicherung

Parallel zur EnWG-Reform hat die Bundesregierung weitere Beschlüsse gefasst. So wird die umstrittene Gasspeicherumlage von 0,3 Cent je Kilowattstunde gestrichen. Nach Regierungsangaben bringt dies Haushalten und Unternehmen eine Entlastung von 3,4 Milliarden Euro. Der Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßte zwar die Senkung, kritisierte aber die einseitige Entlastung fossiler Energieträger.

Darüber hinaus sollen Teile der EU-Richtlinie RED III in deutsches Recht überführt werden. Das betrifft vor allem die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windkraft, Wärmepumpen und Geothermie, die künftig als von „überragendem öffentlichem Interesse“ gelten. Auch die Grundlagen für CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS/CCU) werden mit einem neuen Gesetz geschaffen. Für den Herbst kündigte die Ministerin zudem eine Vorlage zur Senkung der Netzentgelte mit einem Entlastungsvolumen von 6,5 Milliarden Euro an.

Strom- und Energiesteuergesetz: Bürokratieabbau gefordert

Unabhängig von der EnWG-Novelle befasst sich das Bundesfinanzministerium mit Änderungen im Strom- und Energiesteuergesetz. Anfang August legte es dazu einen Referentenentwurf vor, zu dem der BSW-Solar Stellung nahm. Der Verband begrüßt den Entwurf grundsätzlich, mahnt jedoch ebenfalls Nachbesserungen an. Besonders kritisiert der Verband doppelte Stromsteuerbelastungen, die entstehen könnten, wenn Energie aus Speichern oder E-Autos ins Netz zurückgespeist wird. Dies widerspreche dem Koalitionsvertrag und behindere die flexible Nutzung von Speichern.

Auch bei Mieterstromprojekten fordert der Verband Nachjustierungen. Steuerbefreiungen sollten nicht nur für Betreiber selbst gelten, sondern auch dann, wenn ein Dienstleister mit Abrechnung und Weiterleitung beauftragt ist. Andernfalls bliebe der Bürokratieaufwand unnötig hoch und würde innovative Versorgungskonzepte ausbremsen.

Mit der EnWG-Novelle und weiteren flankierenden Gesetzen will die Bundesregierung zentrale Weichen für die Energiepolitik stellen. Während Teile der Branche die Schritte begrüßen, warnt insbesondere die Solarwirtschaft davor, wichtige Details zu übersehen. Ob der Bundestag die geforderten Nachbesserungen umsetzt, wird sich im Herbst zeigen.

Bild: KI-generiert

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