CO₂-Preis 2026: Warum Heizen künftig deutlich teurer wird

Einfamilienhaus mit Solar01.12.2025: Deutschland erlebt derzeit einen Rekord beim Ausbau privater Photovoltaik. Je mehr Dächer Solarmodule tragen, desto häufiger entsteht Strom, der nicht sofort benötigt wird. Viele Haushalte überlegen deshalb, wie sich diese Überschüsse sinnvoll einsetzen lassen. Eine Möglichkeit wäre der direkte Austausch mit Nachbarn oder lokalen Betrieben – etwas, das bislang kaum möglich war. Ein neues Gesetz soll das jedoch ändern und privaten Erzeugern mehr Freiheit geben.

In manchen Gemeinden zeigt sich bereits heute, welches Potenzial darin steckt. Ein Mehrgenerationenhaushalt in Niedersachsen erzeugt mit seinen kräftigen Anlagen deutlich mehr Strom, als er verbraucht. Würde dieser Überschuss direkt im Ort genutzt, könnten mehrere zusätzliche Haushalte profitieren. Doch bisher werden private Einspeiser in Deutschland rechtlich sofort zu vollwertigen Energieversorgern, sobald sie Strom an andere verkaufen möchten – ein bürokratischer Hürdenlauf, der viele abschreckt.

Wie funktioniert das neue Modell gemeinschaftlicher Stromnutzung?

Hier setzt das Konzept des sogenannten Energy Sharing an. Mehrere Personen oder Unternehmen schließen sich zu einer Energiegemeinschaft zusammen und teilen die Energie aus eigenen erneuerbaren Anlagen. Damit entsteht ein Zwischenweg zwischen Eigenverbrauch und herkömmlichem Strombezug. Fachleute gehen davon aus, dass solche Modelle, je nach Ausgestaltung, einen erheblichen Teil des deutschen Strombedarfs abdecken könnten.

Auf längere Sicht kann der direkte Austausch von lokal erzeugtem Strom zu niedrigeren Preisen führen, da Erzeuger und Abnehmer den Tarif untereinander festlegen und damit weniger von globalen Marktbewegungen oder großen Energieanbietern abhängig sind. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit bestehen: An Tagen mit wenig Sonne oder Wind springt weiterhin der reguläre Stromlieferant ein und deckt die fehlende Menge ab. Für Haushalte bedeutet das, dass sie trotz Teilnahme am Energy Sharing keine Unterbrechungen oder Engpässe befürchten müssen.

Energy Sharing kann bis zu 73 % des deutschen Strombedarfs decken

Einige Kommunen haben in Pilotphasen bereits ausprobiert, wie sich gemeinschaftlich erzeugte Energie verteilen lässt. Eine Gemeinde in Niedersachsen zeigte, dass es theoretisch möglich wäre, den kompletten lokalen Strombedarf mit gemeinsamer Nutzung zu decken – vorausgesetzt, der Rechtsrahmen würde dies zulassen. Die Idee dahinter: Energie soll dort verbraucht werden, wo sie entsteht, und nicht unnötig durchs ganze Land transportiert werden. Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur zeigen, dass Energy-Sharing-Konzepte je nach Ausgestaltung theoretisch bis zu 73 % des gesamten deutschen Strombedarfs decken könnten.

Auch die Europäische Union drängt auf diese Entwicklung. Eine Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2026 entsprechende Modelle rechtlich zu ermöglichen. Deshalb arbeitet Deutschland derzeit an einer Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes, um Energy Sharing nach EU-Vorgaben umzusetzen.

Welche Änderungen für das Energy Sharing bringt die Gesetzesnovelle?

Mit dem neuen § 42c EnWG entsteht ab 2026 ein reguliertes Modell, das Privatleuten, Kommunen und kleinen Betrieben erlaubt, Strom in einer Energiegemeinschaft zu teilen. Der bestehende Liefervertrag bleibt dabei weiterhin gültig, denn Reststrom aus dem Netz wird weiterhin benötigt. Neu ist jedoch, dass der gemeinschaftlich erzeugte Strom nicht mehr auf ein einzelnes Gebäude oder Quartier begrenzt ist. Er darf über das öffentliche Stromnetz hinweg innerhalb desselben Bilanzierungsgebiets genutzt werden. Ab 2028 sollen sogar größere Entfernungen erlaubt sein.

Diese Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten für Prosumer, also Personen, die gleichzeitig Strom erzeugen und verbrauchen. Kleine Firmen oder städtische Einrichtungen könnten sich zusammenschließen und gemeinsam Erneuerbare stärken. Zusätzlich können organisatorische Aufgaben – etwa Abrechnung oder Verwaltung – an Dienstleister ausgelagert werden, was die Umsetzung erleichtert.

Welche Stolpersteine bestehen weiterhin?

Trotz der neuen Chancen gibt es kritische Punkte. Anders als in Österreich oder Italien sieht der deutsche Entwurf bisher keine finanziellen Anreize vor. Das bedeutet: Wer teilnimmt, erhält zunächst keinen Bonus oder reduzierte Netzentgelte. Experten befürchten daher, dass sich nur wenige Interessierte engagieren, solange der wirtschaftliche Vorteil begrenzt bleibt. Auch der Bundesrat kritisiert, dass ohne klare finanzielle Anreize kaum Investoren gewonnen werden können.

Zudem erfordert eine Energiegemeinschaft klare interne Regeln. Es muss festgelegt werden, wie die erzeugte Menge verteilt, wie abgerechnet und wie mit steuerbaren Anlagen oder Speichern umgegangen wird. Erst wenn diese Strukturen zuverlässig funktionieren, kann Energy Sharing den Alltag wirklich entlasten.

Kann das Konzept Energy Sharing die lokale Energiewende voranbringen?

Trotz offener Fragen sehen viele Beteiligte großes Potenzial. Solarbesitzer könnten ihre Anlagen effizienter nutzen und von stabileren Einnahmen profitieren, während Nachbarn günstiger an erneuerbaren Strom gelangen. Für Kommunen entsteht ein Instrument, um unabhängiger von globalen Energieschwankungen zu werden und regionale Wertschöpfung zu stärken.

Ob sich das Modell jedoch flächendeckend durchsetzt, hängt entscheidend davon ab, wie die finalen Rahmenbedingungen gestaltet werden. Klar ist: Energy Sharing macht erneuerbare Energie greifbarer und kann die Energiewende näher an den Alltag der Menschen bringen – vorausgesetzt, organisatorische und wirtschaftliche Hürden werden rechtzeitig adressiert.

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