Marktanalyse Wärmewende: Wärmepumpen ersetzen immer häufiger noch funktionierende Heizungen

Haus mit Solardach20.07.2026: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in einem zentralen Punkt überarbeitet. Nachdem die ursprünglich vorgesehene vollständige Abschaffung der Einspeisevergütung für neue kleine Photovoltaikanlagen auf deutliche Kritik gestoßen war, sieht der aktuelle Gesetzentwurf nun eine Übergangslösung vor. Betreiber neuer Dachanlagen sollen damit auch ab 2027 zunächst weiterhin eine finanzielle Unterstützung für eingespeisten Solarstrom erhalten.

Der neue Entwurf, der derzeit Ländern und Verbänden zur Anhörung vorliegt, sieht für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt eine zeitlich befristete Vergütung vor. Erst nach einer Übergangsphase sollen Betreiber ihren Strom verpflichtend über die sogenannte Direktvermarktung verkaufen. Ziel der Bundesregierung bleibt es, das Fördersystem langfristig stärker an marktwirtschaftlichen Mechanismen auszurichten und die Kosten des EEG zu begrenzen.

Übergangsregelung statt sofortigem Förderende

Die ursprünglichen Pläne des Wirtschaftsministeriums sahen vor, die feste Einspeisevergütung für alle neuen Solaranlagen ab dem Jahr 2027 vollständig entfallen zu lassen. Damit wäre für viele private Hausbesitzer ein zentrales Element der Investitionssicherheit weggefallen. Der Widerstand aus der Solarbranche, von Verbänden sowie aus Teilen der Bundesregierung fiel entsprechend deutlich aus.

Mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf reagiert das Ministerium nun auf diese Kritik. Demnach sollen neue Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung zunächst weiterhin eine befristete Vergütung erhalten. Vorgesehen ist eine Übergangsphase von bis zu 36 Monaten, bevor Betreiber in die Direktvermarktung wechseln müssen. Nach Angaben des Ministeriums soll zusätzlich ein zeitlich begrenzter Direktvermarktungsbonus den Einstieg erleichtern.

Die Direktvermarktung bedeutet, dass der erzeugte Solarstrom nicht mehr zu einem staatlich garantierten Vergütungssatz eingespeist wird. Stattdessen erfolgt der Verkauf über spezialisierte Dienstleister an den Strommarkt. Während Betreiber bei hohen Börsenpreisen von höheren Erlösen profitieren können, steigt gleichzeitig das Risiko schwankender Einnahmen.

Kritik aus Politik und Branche zeigt Wirkung

Die ursprüngliche Reform hatte insbesondere bei Unternehmen der Solarwirtschaft für erhebliche Sorgen gesorgt. Viele Branchenvertreter warnten davor, dass ein abruptes Ende der festen Einspeisevergütung den Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen deutlich bremsen könnte. Vor allem für private Haushalte gelten planbare Einnahmen als wichtiger Bestandteil der Investitionsentscheidung.

Auch innerhalb der Bundesregierung regte sich Widerstand. Nach Medienberichten äußerten sowohl das Bundesfinanzministerium als auch das Bundesumweltministerium Bedenken gegenüber den ursprünglichen Plänen. Kritiker befürchteten, dass der Wegfall der Vergütung den Ausbau erneuerbarer Energien ausgerechnet in einer Phase ausbremsen könnte, in der Deutschland seine Klimaziele deutlich beschleunigen muss.

Mit der nun vorgesehenen Übergangsregelung sollen Betreiber kleiner Anlagen ausreichend Zeit erhalten, sich auf die neuen Marktbedingungen einzustellen. Gleichzeitig sollen die notwendigen Strukturen für eine wirtschaftliche Direktvermarktung weiter ausgebaut werden. Gerade bei kleineren Dachanlagen gelten entsprechende Angebote bislang noch als wenig verbreitet.

Netzstabilität rückt stärker in den Fokus

Neben den Änderungen bei der Einspeisevergütung enthält die EEG-Novelle weitere Anpassungen. Ein zentrales Ziel der Reform besteht darin, den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Ausbau der Stromnetze zu verzahnen. Hintergrund sind zunehmende Engpässe in einzelnen Regionen, in denen Wind- und Solaranlagen zeitweise mehr Strom erzeugen, als die Netze aufnehmen können.

Bislang plante das Wirtschaftsministerium, neue Anlagen in besonders belasteten Netzgebieten im Falle von Abschaltungen vollständig von Entschädigungszahlungen auszuschließen. Auch dieser Punkt wurde inzwischen überarbeitet. Der aktuelle Entwurf sieht keine vollständige Streichung der sogenannten Redispatch-Entschädigung mehr vor. Stattdessen sollen die Ausgleichszahlungen reduziert werden.

Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit bestehen, Regionen mit begrenzten Netzkapazitäten gesondert auszuweisen. Gleichzeitig sollen neue Anreize geschaffen werden, um den Ausbau der Windenergie regional ausgewogener zu gestalten. Insbesondere in Süddeutschland soll dadurch künftig mehr Erzeugungskapazität entstehen.

Ein weiterer Baustein der Reform ist die sogenannte Spitzenkappung. Dabei wird die maximale Einspeiseleistung neuer Anlagen technisch begrenzt. Netzbetreiber müssen ihre Infrastruktur dadurch nicht mehr auf selten auftretende Leistungsspitzen auslegen, was den Netzausbau effizienter gestalten soll.

Ausbau erneuerbarer Energien soll fortgesetzt werden

Trotz der geplanten Änderungen hält die Bundesregierung grundsätzlich an ihren energiepolitischen Zielen fest. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Nach aktuellen Branchendaten lag ihr Anteil an der Stromerzeugung im Jahr 2025 bereits bei rund 58 Prozent.

Mit der EEG-Reform verfolgt das Wirtschaftsministerium daher einen Spagat zwischen Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit und einem weiterhin dynamischen Ausbau von Wind- und Solarenergie. Die nun vorgenommenen Anpassungen zeigen, dass insbesondere beim Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen weiterhin auf Investitionsanreize gesetzt werden soll.

Ob die Änderungen ausreichen, um die Kritik aus der Solarbranche vollständig auszuräumen, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen. Zunächst erhalten Länder und Verbände Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Anschließend soll die Reform ins Bundeskabinett eingebracht werden. Erst danach entscheidet sich endgültig, in welcher Form die neuen Regelungen für Photovoltaikanlagen ab 2027 umgesetzt werden.

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