EEG-Novelle: Was sich bei der Förderung ändern könnte – und was das für Verbraucher bedeutet

Windkraft und Solarenergie30.09.2026: Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nimmt eine neue Wendung. Die CDU/CSU-Fraktion drängt darauf, die Förderung neuer Wind- und Solaranlagen zu verkürzen. Nach den bekannt gewordenen Änderungsvorschlägen soll die laufende EEG-Betriebsförderung schrittweise auslaufen. Für 2038 ist demnach der letzte Zuschlag für neue Anlagen vorgesehen, 2045 soll die laufende Betriebsförderung vollständig enden.

Der Vorschlag der Union setzt am Regierungsentwurf an, geht bei der Reform der Förderung aber deutlich weiter. Der Regierungsentwurf führt bereits neue Regeln für einen stärker marktorientierten Strommarkt ein, hält bei zentralen Zahlungsansprüchen jedoch grundsätzlich an einer Laufzeit von 20 Jahren fest. Einen verbindlichen Endtermin für die laufende EEG-Betriebsförderung enthält er nicht.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht damit eine für Verbraucher wichtige Frage: Wie lange soll der Staat den Ausbau erneuerbarer Energien noch über das EEG absichern – und wie schnell sollen sich neue Wind- und Solaranlagen über den freien Strommarkt finanzieren?

EEG 2027: Das will die Union ändern

Bei der geplanten Reform gibt es zwischen den Forderungen der CDU/CSU und dem bisherigen Regierungsentwurf mehrere wichtige Unterschiede. Im Kern geht es darum, wie lange erneuerbare Energien noch staatlich gefördert werden sollen und wie stark größere Anlagen künftig auf den freien Markt angewiesen sein sollen.

Derzeit hat die Regierung diese Förderung grundsätzlich langfristig angelegt. Die Union möchte die Unterstützung für neue Anlagen deutlich schneller zurückfahren. Nach dem bekannt gewordenen Papier soll die Förderdauer für neue Anlagen ab 2027 zunächst auf höchstens 18 Jahre sinken. Für Anlagen ab 2030 sind 15 Jahre vorgesehen, ab 2035 zehn Jahre und für die letzten geförderten Anlagen ab 2038 noch sieben Jahre. Im Jahr 2045 soll die laufende EEG-Betriebsförderung vollständig beendet sein.

Der bisherige Regierungsentwurf verfolgt dagegen weiterhin einen stärker auf eine langfristige Förderung ausgerichteten Ansatz. Nach dem vorliegenden Entwurfsstand bleibt die grundsätzliche Förderdauer von 20 Jahren bestehen. Einen vergleichbaren festen Ausstiegspfad bis 2045 enthält der Entwurf nicht.

Große Solarparks sollen stärker am Markt bestehen

Ein weiterer Streitpunkt betrifft große Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Union möchte die Größe von Anlagen, die grundsätzlich in die entsprechende EEG-Förderung fallen können, von 50 auf 20 Megawatt reduzieren. Größere Solarparks müssten sich dann stärker über den Verkauf ihres Stroms am Markt oder über langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), finanzieren.

Der Regierungsentwurf sieht dagegen weiterhin eine Grenze von 50 Megawatt vor. Für private Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist diese Diskussion allerdings kaum unmittelbar relevant. Die Regelungen zielen vor allem auf größere gewerbliche Solarparks und professionelle Betreiber.

Marktprämie soll sich verändern

Eine weitere wichtige Frage lautet: Wann soll ein Betreiber seinen Strom stärker über den Markt verkaufen und wann kann er noch auf die staatliche Förderung zurückgreifen?

Der Regierungsentwurf sieht hierfür unter anderem eine Grenze von 25 Kilowatt vor. Die Union möchte diese Grenze nach ihrem Papier schrittweise anheben. Das Ziel dahinter ist, dass immer mehr Anlagen ihren Strom stärker zu den Bedingungen des Marktes verkaufen.

Für Verbraucher bedeutet das vereinfacht: Der Staat soll nicht dauerhaft einen bestimmten Rahmen für die Einnahmen neuer Solar- und Windanlagen absichern. Stattdessen soll der Marktpreis für Strom eine größere Rolle spielen.

Union setzt auf niedrigere Fördergrenzen

Auch bei den maximalen Werten für Ausschreibungen will die Union die Förderung stärker begrenzen. Genannt werden langfristig etwa 5,5 Cent je Kilowattstunde für Windkraft an Land, rund 4 Cent für Photovoltaik in einem Ausschreibungssegment und 7,5 Cent für ein weiteres Segment.

Der Regierungsentwurf sieht für 2027 dagegen höhere Höchstwerte vor. Dabei ist wichtig, die Zahlen richtig einzuordnen: Sie sind keine festen Strompreise und auch keine Garantie dafür, dass ein Anlagenbetreiber diesen Betrag erhält. Bei Ausschreibungen handelt es sich um Höchstwerte, bis zu denen Gebote abgegeben werden können.

Warum wird die Förderung überhaupt verändert?

Hinter der Debatte steht eine grundsätzliche Entwicklung des Strommarktes. Wind- und Solarstrom sind inzwischen in großen Mengen verfügbar und haben sehr niedrige laufende Erzeugungskosten. Wenn viel Wind und Sonne vorhanden sind, können sie den Einsatz fossiler Kraftwerke zurückdrängen und damit den Börsenstrompreis beeinflussen. Gleichzeitig gibt es Zeiten, in denen wenig Wind weht und die Sonne kaum Strom liefert. Dann werden andere Kraftwerke, Speicher oder andere flexible Lösungen benötigt.

Das führt zu einer wichtigen Besonderheit des Strommarktes: Mehr erneuerbare Energien können den Strompreis zu bestimmten Zeiten drücken, lösen aber gleichzeitig neue Anforderungen an Netze, Speicher und gesicherte Leistung aus.

Genau deshalb geht es bei der EEG-Reform nicht nur um die Förderung von Windrädern und Solaranlagen. Es geht um die Frage, wie das gesamte Stromsystem künftig funktionieren soll. Stromerzeugung, Netze, Speicher und flexible Kraftwerke müssen stärker zusammenspielen.

Was bedeutet das für den Strompreis?

Für private Haushalte ist die wichtigste Nachricht zunächst: Die EEG-Reform lässt sich nicht direkt in einen höheren oder niedrigeren Strompreis übersetzen.

Die frühere EEG-Umlage gibt es bereits seit 2022 nicht mehr. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seitdem über den Bundeshaushalt finanziert und nicht mehr als separate EEG-Umlage auf der Stromrechnung ausgewiesen.

Der Strompreis eines Haushalts setzt sich vielmehr aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Beschaffung des Stroms, Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und weitere staatlich veranlasste Bestandteile. Wie stark sinkende oder steigende Börsenstrompreise beim Kunden ankommen, hängt außerdem vom jeweiligen Stromtarif und Anbieter ab.

Deshalb wäre es falsch zu sagen: Weniger EEG-Förderung bedeutet automatisch billigeren Strom. Ebenso falsch wäre die Aussage, eine geringere Förderung führe zwangsläufig zu höheren Strompreisen.

Was könnte sich für Betreiber und Investoren ändern?

Für Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen wird die Wirtschaftlichkeit stärker davon abhängen, welche Erlöse sich am Strommarkt erzielen lassen. Eine kürzere staatliche Absicherung kann Investitionen schwieriger kalkulierbar machen, insbesondere wenn Strompreise stark schwanken.

Auf der anderen Seite haben sich die Kosten für erneuerbare Energien in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Gerade bei Photovoltaik sind die Technologien inzwischen weit verbreitet. Die politische Diskussion dreht sich deshalb zunehmend darum, wie viel staatliche Unterstützung für neue Anlagen noch notwendig ist und wie viel Risiko Investoren selbst übernehmen können.

Für kleinere private Photovoltaikanlagen ist die Situation wiederum eine andere. Wer beispielsweise eine PV-Anlage auf dem eigenen Haus installiert, produziert einen Teil seines Stroms selbst und kann dadurch seinen Bezug aus dem öffentlichen Netz reduzieren. Besonders interessant wird das Zusammenspiel mit einem Batteriespeicher, einer Wärmepumpe oder einem Elektroauto: Dann kann ein größerer Teil des Solarstroms direkt im eigenen Haushalt genutzt werden.

Was bedeutet das für Verbraucher mit Interesse an Photovoltaik?

Für Hausbesitzer, die über eine eigene Solaranlage nachdenken, ist die EEG-Debatte vor allem langfristig interessant. Entscheidend ist nicht nur die Höhe einer möglichen Einspeisevergütung. Eine PV-Anlage kann sich auch dadurch rechnen, dass selbst erzeugter Strom den Einkauf von Netzstrom ersetzt.

Je höher der eigene Stromverbrauch und je mehr Solarstrom direkt genutzt werden kann, desto wichtiger wird der Eigenverbrauch. Eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder ein Batteriespeicher können deshalb die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms verändern.

Die geplante EEG-Reform bedeutet somit nicht, dass Photovoltaik für private Haushalte plötzlich unattraktiv wird. Sie zeigt vielmehr, dass sich das Geschäftsmodell der erneuerbaren Energien verändert, weg von einer möglichst langfristigen staatlichen Absicherung und hin zu einem Strommarkt, in dem Angebot, Nachfrage, Eigenverbrauch, Speicher und flexible Stromnutzung eine immer größere Rolle spielen.

Werden nur erneuerbare Energien staatlich unterstützt?

Ein wichtiger Punkt wird in der Diskussion über das EEG häufig vermischt: Das EEG ist speziell auf die Förderung erneuerbarer Stromerzeugung ausgerichtet. Andere Energieträger werden aber ebenfalls über unterschiedliche staatliche Instrumente unterstützt – allerdings mit anderen Zielen.

So schafft die Bundesregierung derzeit beispielsweise einen neuen Förderrahmen für gesicherte Stromerzeugung. Über Ausschreibungen sollen Kraftwerkskapazitäten unterstützt werden, die auch dann Strom bereitstellen können, wenn Wind und Sonne zeitweise nicht genügend Energie liefern. An diesen Ausschreibungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gaskraftwerke teilnehmen. Sie sollen zunächst mit Erdgas betrieben werden können, später aber auf klimaneutrale Brennstoffe wie Wasserstoff umgestellt werden. Ziel dieser Förderung ist deshalb nicht der dauerhafte Einsatz von Erdgas, sondern die Sicherung der Stromversorgung in Zeiten, in denen erneuerbare Energien nicht ausreichend liefern.

Auch die Kraft-Wärme-Kopplung wird weiterhin staatlich unterstützt. Bei dieser Technik wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Die Bundesregierung plant auch 2026 weiterhin Fördermechanismen für KWK-Anlagen.

Bei der Atomkraft ist die Situation anders: In Deutschland gibt es seit dem 15. April 2023 keine laufenden Kernkraftwerke mehr. Eine aktuelle Förderung von Atomstrom findet daher nicht statt. Der Staat trägt jedoch weiterhin Kosten und Verantwortung für die Stilllegung, den Rückbau und die Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Die Energiewende wird marktorientierter

Beim EEG 2027 geht es um mehr als um einzelne Centbeträge oder die Frage, ob eine Förderung 15, 18 oder 20 Jahre läuft. Es geht um einen grundlegenden Wandel des Stromsystems.

Die Union möchte die staatliche Förderung schneller zurückfahren, die Förderdauer verkürzen und größere Anlagen stärker dem freien Markt überlassen. Der Regierungsentwurf setzt dagegen weiterhin stärker auf langfristige Fördermechanismen.

Für Verbraucher bedeutet das zunächst keine automatische Veränderung der monatlichen Stromrechnung. Langfristig kann die Reform jedoch beeinflussen, wie neue Wind- und Solaranlagen finanziert werden, wie stark der Strommarkt auf flexible Kraftwerke und Speicher angewiesen ist und wie sich die Kosten der Energiewende verteilen.

Für private Verbraucher wird damit ein anderer Punkt immer wichtiger: Nicht nur die Frage, wie viel Strom kostet, sondern auch, wie viel Strom man selbst erzeugen, speichern und direkt verbrauchen kann. Gerade Photovoltaik in Kombination mit Speicher, Wärmepumpe und Elektromobilität kann deshalb unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des EEG eine wichtige Rolle bei der eigenen Energieversorgung spielen.

Stand: 30. September 2026. Grundlage sind der aktuelle Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 sowie die bekannt gewordenen Forderungen der CDU/CSU-Fraktion. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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