DIN-VDE-Norm: Neue Regel für Balkonkraftwerke schafft Rechtssicherheit
21.11.2025: Mit der Veröffentlichung der DIN VDE V 0126-95 erhalten Steckersolargeräte erstmals einen vollständigen technischen Rahmen. Die Norm tritt zum 1. Dezember 2025 in Kraft und definiert verbindlich, welche Anforderungen Mini-PV-Systeme erfüllen müssen, damit sie sicher betrieben und von Privatpersonen selbst installiert werden dürfen. Damit entsteht für Verbraucherinnen und Verbraucher endlich Rechtssicherheit, nachdem in den vergangenen Jahren nur Übergangslösungen oder veraltete Vorgaben galten.
Im Mittelpunkt der neuen Norm stehen Leistungsgrenzen für Module und Wechselrichter sowie klare Regeln für den Anschluss an das Hausnetz. Gleichzeitig wird bestätigt, dass Haushaltsstecker – bekannt als Schuko-Stecker – bei entsprechender Sicherheitstechnik zulässig sind. Damit wird eine lange praktizierte, aber nur geduldete Praxis offiziell anerkannt.
Leistungsgrenzen und Anschlussmöglichkeiten
Zentraler Bestandteil der neuen Vorgaben sind die definierten Leistungsobergrenzen:
Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker: Wird die Mini-PV-Anlage über einen sicheren Haushaltsstecker angeschlossen, darf die gesamte Modulleistung maximal 960 Watt (800 Watt + 20 %) betragen. Das sorgt für eine einfache Installation und bleibt innerhalb der neuen Sicherheitsvorgaben.
Höhere Leistung mit Wieland-Anschluss: Wer sein Balkonkraftwerk über eine Energiesteckvorrichtung wie den Wieland-Stecker betreibt, kann Solarmodule mit einer Gesamtleistung von bis zu 2.000 Watt nutzen. Diese Variante richtet sich an Nutzer, die eine professionelle Anschlusslösung bevorzugen.
Grenze für die Einspeiseleistung: Der Wechselrichter eines Balkonkraftwerks darf maximal 800 Watt Ausgangsleistung ins Hausnetz einspeisen. Damit wird die elektrische Sicherheit gewährleistet und die Vorgaben der aktuellen Norm erfüllt.
Schuko-Steckdose als zulässiger Anschluss: Ein Balkonkraftwerk darf über eine normgerechte Haushaltssteckdose betrieben werden, wenn die technischen Schutzanforderungen eingehalten sind. Das macht die Installation besonders unkompliziert und attraktiv für Mieter.
- Erhöhte Sicherheit durch moderne Steckertechnik: Optimierte Haushaltsstecker mit Schutzhülsen oder integrierten Abschaltmechanismen schützen das System vor Rückstrom, Überspannungen und Netzfehlern. Diese Sicherheitslösungen verbessern den Schutz von Hausinstallation und Nutzern.
Neu ist, dass die Norm Haushaltsstecker ausdrücklich zulässt, sofern sie zusätzliche Schutzmechanismen besitzen. Dazu gehören unter anderem interne Abschaltmechanismen, die die Spannung beim Abziehen sofort trennen, oder besondere Schutzhülsen, die freiliegende Kontakte verhindern. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass auch Laien die Geräte gefahrlos anschließen können.
Schutz der Elektroinstallation vor Überlast
Da Balkonkraftwerke häufig von Privatpersonen ohne Fachwissen montiert werden, legt die neue Norm großen Wert auf Sicherheit und verständliche Bedienbarkeit. Hersteller müssen vormontierte Anschlussleitungen mit passenden Steckern bereitstellen sowie gut erkennbare Warnhinweise und ausführliche Montageanleitungen beilegen. Zudem schreibt die Norm vor, dass die Spannung am Stecker sehr schnell abgeschaltet werden muss, sobald der Stecker gezogen wird – selbst dann, wenn die Module im vollen Sonnenlicht stehen und Strom produzieren.
Schuko-Anschluss mit Sicherheitsvorgabe: Wird das Balkonkraftwerk über einen Haushaltsstecker betrieben, ist dies nur dann unkritisch für die Hausinstallation, wenn der Wechselrichter auf maximal 3,5 Ampere bzw. 800 Voltampere begrenzt ist und die Gesamtleistung der Module 960 Wattpeak nicht übersteigt.
Stecksystem mit Sicherheitshinweis: Bei Verwendung einer Energiesteckvorrichtung gelten dieselben Grenzen für den Wechselrichter. Die Modulleistung darf in dieser Anschlussvariante jedoch bis zu 2.000 Wattpeak erreichen, ohne die Elektroinstallation zu überlasten.
Technische Lösungen zur Strombegrenzung: Alternativ können Systeme eingesetzt werden, die den Stromfluss automatisch regulieren und sicherstellen, dass der Endstromkreis nicht über seine zulässige Belastbarkeit hinaus beansprucht wird – etwa intelligente Plug-and-Play-Lösungen.
Vorteile für Mieter, Vermieter und den Markt
Durch die neue Norm können Eigentümer und Vermieter künftig leichter beurteilen, welche Geräte bedenkenlos montiert werden dürfen. Da die technischen Anforderungen einheitlich festgelegt sind, reicht künftig die Hersteller-Konformitätserklärung, um ein Gerät als normgerecht einzustufen. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, eine pauschale Zustimmung zur Montage zu erhalten, steigt deutlich.
Gleichzeitig schafft die Norm Planungssicherheit für Hersteller und Händler. Der Markt für Steckersolargeräte wächst seit Jahren stark und allein in Deutschland sind bereits über eine Million Anlagen registriert. Mit den neuen Regeln erhalten Produzenten einen klaren Orientierungsrahmen, welche technischen Standards ihre Geräte künftig erfüllen müssen.
Noch keine Norm für Balkonspeicher
Nicht erfasst sind bislang Systeme, die zusätzlich einen kleinen Batteriespeicher besitzen. Hier plant der VDE einen eigenen Normungsprozess, da für Kombinationen aus Mini-PV-Anlage und Speicher weitere Sicherheitstechniken – etwa Stromsensoren – notwendig sind. Allerdings ist absehbar, dass Netzbetreiber künftig auf formale Anmeldungen kleiner Speicher verzichten könnten, sobald die entsprechenden Netzanschlussregeln überarbeitet wurden.
Bild: KI-generiert