CDU will eigenes Gesetz kippen: Reiche plant Änderungen zulasten der Bürger

Pariser Klimaabkommen 2015 Vektorgrafik20.05.2025: In ihrer ersten Regierungserklärung kündigte die designierte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) überraschend an, das umstrittene „Heizungsgesetz“ zurückzunehmen. Dabei handelte es sich um eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2020, das unter anderem das Betriebsverbot für alte fossile Heizkessel vorsah. Überraschend kündigte Reiche an, das Betriebsverbot aufheben zu wollen – eine Regelung, die ursprünglich unter der CDU-geführten Regierung unter Kanzlerin Merkel beschlossen worden war.

Was als angebliche Korrektur des „Habeck-Gesetzes“ verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Rücknahme von CDU-Politik. Dabei wird suggeriert, man entferne sich von „Zwang und Verboten“, obwohl es sich um Regelungen handelt, die längst beschlossen und in Kraft sind. Die Kehrtwende bedeutet: Alte Öl- und Gasheizungen dürfen unter Umständen auch über 2045 hinaus weiterlaufen.

Deutschland von Klimaneutralität weit entfernt

Im Rahmen der Einigung auf ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur- und Klimaschutzprojekte soll erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ im Grundgesetz verankert werden – zumindest indirekt. Während SPD-Generalsekretär Miersch dies als historischen Schritt feiert, betonen Vertreter der Grünen, dass lediglich die Zweckbindung der Mittel zur Erreichung dieses Ziels im neu geplanten Artikel 143h festgeschrieben wird, nicht jedoch das Zieljahr selbst als rechtsverbindliches Staatsziel.

Bereits heute verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – eine Grundlage, die laut einem Gutachten der Klima-Union durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2021 und das Klimaschutzgesetz weiter konkretisiert wird. Die rechtliche Verankerung von Klimaneutralität orientiert sich zudem am Pariser Klimaabkommen von 2015, das global das Ziel setzt, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Darauf aufbauend hat die EU mit ihrem „Green Deal“ das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 für alle Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Deutschland geht mit der Zielmarke 2045 über diese Vorgabe hinaus.

Stand heute ist Deutschland weit davon entfernt, seinen Treibhausgasausstoß in Einklang mit dem Zielpfad zu bringen. Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, auf zwölf Jahre verteilt, reichen mit gut acht Milliarden Euro jährlich kaum aus, um zentrale Maßnahmen wie die Dekarbonisierung der Industrie, den Ausbau erneuerbarer Energien oder eine spürbare Strompreissenkung zu finanzieren – Letztere war eigentlich Teil der Koalitionspläne von Union und SPD. Kritiker weisen darauf hin, dass ohne ausreichende finanzielle Mittel selbst ambitionierte gesetzliche oder verfassungsrechtliche Vorgaben ins Leere laufen könnten. Der Green Deal und das Pariser Abkommen setzen klare Rahmenbedingungen, doch ihre nationale Umsetzung erfordert ein erheblich höheres Tempo, ein stabiles Finanzierungskonzept und politischen Willen – nur dann wird aus dem Zieljahr 2045 mehr als ein symbolischer Kompass. Doch daran bestehen inzwischen berechtigte Zweifel.

CO₂-Preis statt klare Vorgaben: CDU verlagert Verantwortung

Statt klare Regeln für die Wärmewende auszugestalten, will die CDU nun vollständig auf den CO₂-Preis als Steuerungsinstrument setzen. Fossile Brennstoffe sollen so teuer werden, dass sie sich für Verbraucher wirtschaftlich nicht mehr lohnen. Kanzler Friedrich Merz formulierte es deutlich: „Die Menschen müssen irgendwann erkennen, dass es sich nicht mehr lohnt, die alte Öl- oder Gasheizung zu betreiben.“ Es geht also nicht mehr um Verbote, sondern um Preisdruck – den am Ende die Bürger tragen sollen.

Die Einführung des europäischen Emissionshandelssystems ETS 2 ab 2027 wird diesen Preisdruck massiv verstärken. Anders als bisher wird der Preis für CO₂ nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch den Markt bestimmt. Prognosen gehen davon aus, dass der Preis für CO₂ von derzeit 55 Euro pro Tonne auf bis zu 275 Euro im Jahr 2040 steigen könnte. In einem unsanierten Altbau mit 150 Quadratmetern Wohnfläche und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl könnten sich laut aktuellen Schätzungen zwischen 2025 und 2040 zusätzliche Kosten von bis zu 25.000 Euro ergeben.

Strom günstiger, Heizkosten explodieren – ohne Entlastung

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen attraktiver zu machen, plant die CDU eine Absenkung der Stromkosten um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde. Ein positiver Impuls, der jedoch nicht ausreichen wird, um die finanziellen Belastungen durch die steigenden Heizkosten abzufedern. Denn das von Merz im Wahlkampf versprochene Klimageld ist vom Tisch.

Statt einer sozial ausgewogenen Politik findet ein Paradigmenwechsel statt: Die Energiewende wird über den Geldbeutel gesteuert – ohne flankierende Hilfen. Besonders hart trifft es Menschen mit geringem Einkommen und ohne eigene Immobilie. Die steigenden Preise für Heizöl und Erdgas werden auf Mieter und Vermieter verteilt. Wer in einem schlecht sanierten Altbau wohnt, muss künftig tief in die Tasche greifen – selbst wenn er wenig Einfluss auf den energetischen Zustand des Hauses hat.

Was bedeutet das für Hausbesitzer und Mieter?

Für Hauseigentümer bedeutet das: Wer nicht frühzeitig auf erneuerbare Energien umsteigt oder sein Haus energetisch saniert, wird langfristig mit enormen Zusatzkosten rechnen müssen. Laut dem Umweltbundesamt könnten in einem 150-Quadratmeter-Altbau mit altem Heizölkessel bis 2040 Zusatzkosten von fast 25.000 Euro entstehen. Das zeigt: Die politische Entscheidung der CDU, Verbote aufzugeben, verschiebt die Verantwortung an die Verbraucher – ohne ihnen echte Alternativen anzubieten.

Mieter hingegen sind der Entwicklung weitgehend ausgeliefert. Zwar sieht ein Stufenmodell vor, dass sich die CO₂-Kosten je nach Dämmstandard zwischen Mieter und Vermieter aufteilen, doch gerade in schlecht sanierten Gebäuden tragen Mieter trotz geringer Einflussmöglichkeiten einen Teil der steigenden Belastungen.

Klimaziele mit der Brechstange – auf Kosten der Bürger

Die CDU präsentiert sich als Verteidigerin der Wahlfreiheit, doch in Wahrheit bedeutet die neue Heizpolitik vor allem eines: Die Kosten der Energiewende werden auf die Bürger abgewälzt. Statt durch klare Vorgaben Planungssicherheit zu schaffen, setzt die Regierung auf schleichende Verteuerung und lässt Eigenheimbesitzer wie Mieter mit den Folgen allein. Wer sich keinen Umstieg leisten kann, wird finanziell bestraft. Die große Chance einer sozialen und planbaren Wärmewende droht so verspielt zu werden.

Zumindest Haus- und Wohnungseigentümer haben es in der Hand, die drohenden Mehrkosten abzufedern: Wer frühzeitig in eine energetische Sanierung investiert und etwa auf Photovoltaik und Wärmepumpe oder ein anderes klimafreundliches Heizsystem umsteigt, kann langfristig unabhängiger von steigenden CO₂-Preisen werden. Zwar sind die Anfangsinvestitionen hoch, doch mittelfristig bieten solche Maßnahmen nicht nur finanzielle Entlastung, sondern erhöhen auch den Wert der Immobilie und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

 

Bild: Symbolbild, KI-generiert

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