CCS-Gesetz: Bundesländer skeptisch bei Onshore-CO₂-Speicherung
03.09.2025: Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 die Novelle zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpTG) beschlossen. Damit will die Bundesregierung den Weg für die CO₂-Speicherung (Carbon Capture and Storage/CCS) und Nutzung (Carbon Capture and Utilization/CCU) ebnen. Während Wirtschaftsverbände eine zügige Umsetzung fordern, regt sich in den Bundesländern Widerstand.
Die geplanten Änderungen betreffen vor allem Industriezweige wie Zement- und Kalkproduktion sowie thermische Abfallbehandlung. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betont, dass die neue Gesetzgebung den Transport und die sichere Lagerung von CO₂ ermögliche und somit ein entscheidender Schritt sei, um Prozessemissionen zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Nutzung von CO₂ für neue Produkte wie Kunststoffe gefördert werden.
Wichtige Eckpunkte des Gesetzes
Der Entwurf legt mehrere zentrale Regelungen fest: Offshore-Speicher sollen vor allem unter dem Meeresboden und in der ausschließlichen Wirtschaftszone eingerichtet werden. Onshore-Speicher auf dem Festland sollen nur mit Zustimmung der Bundesländer möglich sein. Außerdem sollen CO₂-Leitungen und Speicherprojekte als von „überragendem öffentlichem Interesse“ eingestuft werden, um Genehmigungen und Planungsprozesse zu beschleunigen. CO₂ aus Kohlekraftwerken bleibt vom Zugang zur Infrastruktur ausgeschlossen.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass der Aufbau der nötigen Infrastruktur mindestens sieben bis zehn Jahre dauert. Bereits zu Beginn der 2030er Jahre sollen die Speicher und Leitungen einsatzbereit sein. Das Gesetz sieht außerdem den Transport von CO₂ ins Ausland vor, etwa nach Norwegen, falls Speicherkapazitäten in Deutschland nicht ausreichen.
Verbände fordern Sicherheit und Schutz der Umwelt
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sehen den Gesetzesentwurf positiv, warnen aber vor möglichen Risiken. Besonders wichtig seien eine klare Finanzierung, eine verlässliche Umsetzung und der Schutz von Wasserressourcen. CCS könne in der kommunalen Abfallwirtschaft sogar zu Negativ-Emissionen führen, wenn organisches Material genutzt wird, was aktiv den CO₂-Gehalt in der Atmosphäre senkt.
Beide Verbände betonen, dass alternative Technologien wie Wasserstoff nicht benachteiligt werden dürfen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Offshore-Projekte keine Küstengewässer beeinträchtigen. Onshore-Speicherung betrachten sie mit Skepsis, da sie höhere Risiken für Umwelt und Bevölkerung bergen.
Bundesländer zeigen sich distanziert gegenüber Onshore-Speicherung
Trotz des neuen Gesetzes sind die Bundesländer bislang zurückhaltend. Nach Recherchen von ZDF frontal (Thema in der Sendung vom 2. September 2025) hat bisher kein Bundesland einer CO₂-Speicherung an Land zugestimmt. Selbst Bundesländer mit geeigneten geologischen Bedingungen, wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, lehnen Onshore-CCS ab. Brandenburg favorisiert Offshore-Lösungen, um die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und Thüringen betrachtet Onshore-CCS nur als Ausnahmeoption.
Eine mögliche Alternative ist der Transport von CO₂ über Pipelines in die Nordsee oder ins Ausland. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht darin eine Chance, deutschen Unternehmen Zugang zu bereits bestehenden Speicherprojekten in Europa zu ermöglichen. Gleichzeitig könnten eigene Offshore-Speicher in der ausschließlichen Wirtschaftszone genutzt werden.
Mit der Novelle des KSpTG setzt die Bundesregierung einen wichtigen Impuls für den Aufbau einer CO₂-Infrastruktur in Deutschland. Offshore-Speicherung steht im Vordergrund, Onshore nur nach Zustimmung der Länder. Verbände mahnen jedoch Sicherheit, Umweltschutz und klare Regeln an. Bis die ersten Projekte starten, dürfte es noch mehrere Jahre dauern, doch das Gesetz legt den Grundstein für die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien und die langfristige Klimaneutralität.