Bundesregierung: BMWK startet Vorverfahren für CO₂-Differenzverträge 2026

Rauchende Schornsteine, Verschmutzung, Industrie09.10.2025: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Start des Vorverfahrens für die neue Förderrunde der CO₂-Differenzverträge 2026 bekanntgegeben. Diese sogenannten Klimaschutzverträge sollen Unternehmen aus der energieintensiven Industrie dabei unterstützen, ihre Produktion auf klimafreundliche Verfahren umzustellen und gleichzeitig wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben.

Gefördert werden unter anderem Projekte aus den Bereichen Chemie, Zement, Stahl, Glas, Papier, Metall, Keramik und Kalk. Mit dem Programm schafft das BMWK einen Anreiz für Investitionen in zukunftsfähige, CO₂-arme Technologien, die bisher am Markt noch nicht kostendeckend betrieben werden können. Im Vergleich zur ersten Runde von 2024 ist das Verfahren flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener gestaltet. Neu ist, dass auch CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU) sowie CO₂-Speicherung (CCS) förderfähig sind.

Teilnahme und Zeitplan für die CO2-Differenzverträge 2026

Unternehmen, die 2026 ein Gebot für einen CO₂-Differenzvertrag abgeben möchten, müssen sich bis 1. Dezember 2025 am Vorverfahren beteiligen. Die Teilnahme ist Voraussetzung, um im folgenden Jahr ein Gebot einreichen zu dürfen. Wer sich bereits 2024 beteiligt hat, kann dies durch eine einfache Bestätigungserklärung wiederholen. Die offiziellen Richtlinien erscheinen im Bundesanzeiger.

Das eigentliche Gebotsverfahren startet voraussichtlich Mitte 2026. Es läuft über eine Auktion, bei der die Projekte den Zuschlag erhalten, die mit den geringsten Fördermitteln die größten CO₂-Einsparungen erzielen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass öffentliche Gelder zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Das Programm steht unter Haushaltsvorbehalt und muss noch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden.

Wie CO₂-Differenzverträge funktionieren

Die CO₂-Differenzverträge schützen Unternehmen vor finanziellen Risiken, die durch Investitionen in klimafreundliche Produktion entstehen. Da diese Verfahren derzeit meist höhere Kosten verursachen als herkömmliche Technologien, gleicht der Staat Kostenunterschiede und Preisschwankungen bei Energie und CO₂-Zertifikaten über eine Laufzeit von 15 Jahren aus.

Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass klimaneutrale Technologien wirtschaftlich attraktiv werden. Gleichzeitig erhalten Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit, um langfristig in Dekarbonisierung und nachhaltige Industrieprozesse zu investieren. Besonders im Fokus stehen Wasserstoffanwendungen, industrielle Wärmepumpen, Speicherlösungen sowie CCS- und CCU-Verfahren.

Klare Regeln und marktwirtschaftlicher Ansatz

Gefördert wird nur, wenn nachweislich CO₂ eingespart wird. Ab dem dritten Jahr müssen mindestens 60 Prozent, im letzten Vertragsjahr 90 Prozent der Emissionen reduziert sein. Die Erfassung erfolgt über das bestehende EU-Emissionshandelssystem (ETS), wodurch keine zusätzliche Bürokratie entsteht.

Die Förderung ist technologieoffen: Unternehmen entscheiden selbst, mit welchen Verfahren sie die CO₂-Ziele erreichen. Steigt der CO₂-Preis, sinkt automatisch die Förderhöhe – so bleibt das System marktwirtschaftlich und fair.

Bedeutung für Klimaschutz und Standort Deutschland

Mit den CO₂-Differenzverträgen 2026 setzt die Bundesregierung ein klares Signal für den Klimaschutz in der Industrie. Rund 6 Milliarden Euro sind im Bundeshaushalt 2026 eingeplant, um den Umstieg auf CO₂-arme Produktionsverfahren zu beschleunigen.

Das Programm stärkt den Industriestandort Deutschland, schafft Planungssicherheit und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Kombination aus wirtschaftlicher Förderung und klimapolitischer Zielsetzung leistet es einen zentralen Beitrag zur Wärmewende und Dekarbonisierung der Wirtschaft – und macht den Weg frei für eine nachhaltige, zukunftsfähige Industrie.

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